Finanzkriminalität:Hat sich gewaschen

Wohnungsbau in Niedersachsen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) weigert sich seit Jahren, die Barzahlung von Immobilien zu verbieten - trotz der Geldwäschegefahr.

(Foto: Julian Stratenschulte/picture alliance/dpa)

Nehmen die großen Parteien den Kampf gegen Geldwäsche endlich ernst? Die meisten Programme zur Bundestagswahl geben wenig Anlass zur Hoffnung.

Von Markus Zydra, Frankfurt

"Die Vereinten Nationen, Interpol und Europol berichten über eine zunehmende Annäherung zwischen der organisierten Kriminalität und dem Terrorismus", heißt es 2018 in der Begründung zur Änderung der EU-Geldwäscherichtlinie, und weiter: "Die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ist wesentlicher Bestandteil jeder Strategie zur Bewältigung dieser Bedrohung."

Die Politiker in Europa wissen also um die großen Gefahren der Geldwäsche für Demokratie und Rechtsstaat. Doch was möchten deutsche Parteien konkret tun, wenn sie bei der Bundestagswahl im September die Macht erringen? Ein kurzer Überblick: Glaubt man dem FDP-Wahlprogramm, dann ist das Geldwäscheproblem nicht weiter erwähnenswert. Im Text gibt es keinen Treffer, auch nicht für den Begriff "Finanzkriminalität". Genauso leer sieht es im Programm der AfD aus.

Die CDU/CSU fordert eine "Beweislastumkehr". Mutmaßlich Kriminelle sollten belegen müssen, dass sie ihr Geld legal verdient haben, ansonsten wird es konfisziert. Aber wie glaubwürdig ist diese Forderung, wenn es in den vergangenen 15 Jahren Gelegenheit genug gegeben hätte, diese Maßnahme, die in Italien gegen die Mafia schon seit den 1980er-Jahren Praxis ist, umzusetzen? Die Expertise dazu gibt es schon lange: Das Bundeskriminalamt empfahl bereits 1986, den Spieß der Beweislast entsprechend umzudrehen. Passiert ist damals und später nichts.

Die SPD fordert im Zukunftsprogramm mehr Kompetenzen für die Finanzaufsicht Bafin, die im Wirecard-Skandal eine unrühmliche Rolle gespielt hat. Gleichzeitig weigerte sich der für Bafin und Geldwäschebekämpfung zuständige Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in all den Jahren, die Barzahlung von Immobilien zu verbieten, obwohl Experten schon lange vor diesem Einfallstor für Geldwäsche warnen (Interview). Einzig Bündnis90/Die Grünen und die Linkspartei gehen das Problem in ihren Programmen ernster an.

Die Ignoranz vieler deutscher Bundesregierungen im Kampf gegen illegale Finanzströme ist inzwischen gut dokumentiert. Der Bundesrechnungshof urteilte 2020 in zwei Berichten schonungslos, dass die Geldwäschebekämpfung hierzulande die gesetzlichen Anforderungen nicht erfülle. Es fehlten Aufsichtspersonal und notwendige Zugriffsrechte auf Polizeidaten. Der Europäische Rechnungshof schlug vor einigen Wochen mit seinem Sonderbericht in die gleiche Kerbe, was deutlich machte, dass die akkurate Gefahrenanalyse von 2018 in der gesamten EU nicht wirklich ernst genommen wurde: Der Europäische Rechnungshof attestierte zu wenig Personal in den Aufsichtsbehörden, dort mitunter garniert mit politischer Einflussnahme, Sprachproblemen beim internationalen Informationsaustausch und mangelnder Umsetzung der rechtlichen Vorgaben.

"Deutschland gehört auf die schwarze Liste der Geldwäsche-Risikoländer."

Die Geldwäschebekämpfung ist Europarecht. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die entsprechende Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Dabei haben sie Ermessensspielraum, der auch reichlich genutzt wurde. Die EU-Kommission leitete in den vergangenen 30 Jahren, so lange gibt es die EU-Geldwäscherichtlinie bereits, rund 100 Vertragsverletzungsverfahren ein, weil die EU-Mitgliedsländer die Gesetze nicht vollständig umgesetzt hatten. Im Jahr 2012 musste die Bundesregierung eingestehen, dass sie die Geldwäscherichtlinie seit ihrer Einführung 1991, also 21 Jahre lang, nicht vollständig umgesetzt hatte. Auch in den vergangenen Jahren gab es in Berlin immer wieder Rügen aus Brüssel. Die amtierende EU-Kommission schlägt nun vor, eine zentrale EU-Aufsichtsbehörde für die Geldwäschebekämpfung einzurichten, zudem sollen die Regeln künftig in eine EU-Verordnung gegossen werden, was den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung den Spielraum nimmt.

Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland attestierte Deutschland in einer aktuellen Studie ein massives Problem mit Geldwäsche. "Deutschland gehört auf die schwarze Liste der Geldwäsche-Risikoländer und dürfte die aktuelle Prüfung der FATF nicht bestehen", sagte Christoph Trautvetter, Autor der Studie und wissenschaftlicher Referent des Netzwerk Steuergerechtigkeit.

Das oberste internationale Anti-Geldwäsche-Gremium Financial Action Task Force (FATF) prüft derzeit die Effizienz der zuständigen Behörden in Deutschland. Experten rechnen mit einer schlechten Note. Schon 2010 fiel das Kontrollergebnis katastrophal aus. Die Kontrolleure werden sich auch die Financial Intelligence Unit (FIU) vornehmen. Dort laufen Geldwäscheverdachtsmeldungen zur Prüfung ein. Die Behörde ist seit 2017 beim Zoll angesiedelt und wirkt ziemlich überfordert. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat gegen die FIU sogar Ermittlungen wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet.

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