Neubiberg:Für den Notfall vorsorgen

Wie sollte die Vorsorge bei Hilfs- und Pflegebedürftigkeit im Alter geregelt werden? Was ist bei einer Patientenverfügung zu beachten, wenn ein Mensch über die ärztliche Behandlung bei einer unheilbaren Erkrankung oder im Sterben selbst entscheiden möchte? Stefanie Sonntag vom Betreuungsverein München-Land der Arbeiterwohlfahrt informiert zu diesem Thema in der Mitgliederversammlung der Neubiberger Awo. Der Vortrag findet am Dienstag, 31. August, von 18 Uhr an im Wilhelm-Hoegner-Haus, Albrecht-Dürer-Straße 27, statt. Auch wer kein Awo-Mitglied ist, kann kommen. Pandemiebedingt ist die Teilnahme nur für Geimpfte, negativ Getestete oder Genesene möglich. Anmeldung bei Hans Kopp (Telefon: 0151/58 40 98 38).

© SZ vom 27.08.2021 / sab - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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