Urteil im Strache-Prozess:Schuldig der Bestechlichkeit

Verdict Expected In Trial Of Heinz-Christian Strache on a bribery charge
(Foto: Thomas Kronsteiner/Getty Images)

Heinz-Christian Strache erhält 15 Monate auf Bewährung. Der frühere Vizekanzler und FPÖ-Chef hat dem Gericht zufolge seine Ämter genutzt, um einer Klinik Vorteile zu verschaffen - Berufung ist angekündigt.

Von Cathrin Kahlweit, Wien

Das mit Spannung erwartete Urteil im ersten Korruptionsprozess, der sich aus den sogenannten Ibiza-Ermittlungen in Österreich ergeben hat, ist gesprochen. Richterin Claudia Moravec-Loidolt hat am Landesgericht für Strafsachen in Wien am Freitagmittag den ehemaligen FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache und seinen Freund, den Unternehmer Walter Grubmüller, der Bestechlichkeit und der Bestechung für schuldig befunden. Sie verurteilte Strache zu 15 Monaten Haft auf Bewährung, Grubmüller zu zwölf Monaten auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung kündigte an, in Berufung zu gehen.

Die Richterin sah es nach sechs Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Strache, zuerst als Abgeordneter des Nationalrats und später als Vizekanzler in einer ÖVP-FPÖ-Regierung, dem Betreiber der Privatklinik Währing dabei geholfen habe, in einen Fonds aufgenommen zu werden, der seinem Haus finanzielle Vorteile verschaffte. Kliniken, die Mitglieder im Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds, kurz Prikraf, sind, haben Anspruch darauf, dass ihre Patienten Behandlungen direkt bei den Krankenkassen abrechnen können.

Pflichtwidriges Handeln, pflichtwidrige Zuwendungen

Grubmüller hatte spätestens 2016 Strache für sein Anliegen gewinnen können. Moravec-Loidolt zeigte sich überzeugt, dass zwei Spenden von 2000 und 10 000 Euro des Klinikbetreibers an die FPÖ maßgeblich geholfen hätten, den Politiker Strache zu "Aktivität zu motivieren". Eine Pressekonferenz und ein parlamentarischer Initiativantrag Straches hätten weniger dem Versuch gegolten, den Prikraf endlich für alle Privatkliniken zu öffnen, sondern sich vor allem mit der "Diskriminierung" von Grubmüllers Privatklinik Währing befasst. Sie zitierte explizit noch einmal eine SMS, die Strache an seinen Freund geschrieben hatte ("Welches Gesetz brauchst Du denn?"), um klarzumachen, dass es sich hier um pflichtwidriges Handeln eines Amtsträgers gehandelt habe; auch die zwei Spenden seien "pflichtwidrige Zuwendungen" gewesen.

Zuvor hatte Grubmüllers Verteidiger argumentiert, sein Mandant habe nur allgemein gegen das Unrecht vorgehen wollen, dass der Zugang zum Prikraf von Menschen entschieden werde, die eigene Interessen in dieser Causa hätten, das "System sei korrupt". Auch Straches Anwalt wiederum argumentierte, sein Mandant könne nicht schuldig sein, weil er nie Vorteile angenommen und sich für eine grundsätzliche Änderung, nicht nur für Vorteile für Grubmüller eingesetzt habe. Richterin Moravec-Loidolt hatte zuvor argumentiert, sie verstehe die Motive Grubmüllers und gestehe Strache zu, nicht auf den persönlichen Vorteil bedacht gewesen zu sein. Aber die "Verbindung zwischen Amtsgeschäft und Vorteilszuwendung" sei eindeutig, und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Amtsführung dürfe nicht "erschüttert werden".

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