Coronavirus im Landkreis München:Verschärfung der Regeln

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Von Sonntag an gelten strengere Kontaktbeschränkungen

Von Sabine Wejsada, Landkreis

Weil der Landkreis München am Freitag zum dritten Mal in Folge die 50er-Marke bei der Sieben-Tage-Inzidenz überschritten hat, treten am Sonntag verschärfte Corona-Regeln in Kraft. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte die wichtige Kennzahl am Freitagmorgen mit 62,9 angegeben. Seit Donnerstagnachmittag wurden dem Landratsamt 23 Neuinfektionen gemeldet.

Von Sonntag an ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf Grundstücken nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände zulässig. Die Gesamtzahl darf zehn Personen nicht überschreiten. Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt und können zusätzlich dazukommen. Auch Kinder unter 14 Jahre bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Öffentliche und private Veranstaltungen wie Taufen oder Hochzeiten mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen sowie mit bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zulässig. Nur bei privaten Veranstaltungen werden vollständig Geimpfte und Genesene für die Teilnehmerzahl nicht mitgezählt und können darüber hinaus teilnehmen.

Die seit Montag geltende 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) hat weiterhin Bestand: Der Zugang zur Innengastronomie und zu Theatern, Konzerthäusern und Kinos sowie die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen und Sport in Hallen oder Studios sind nur mit einem aktuellen Testnachweis oder alternativ mit einem Impf- oder Genesungsnachweis möglich. In Krankenhäusern sowie in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen müssen Besucher ebenfalls einen Testnachweis vorlegen. Besucher und Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen müssen weiterhin einen inzidenzunabhängigen Testnachweis erbringen.

Die Vorgaben können wieder gelockert werden, wenn die Schwelle von 50 Neuinfektionen bezogen auf 100 000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, und zwar erst am siebten Tag.

© SZ vom 28.08.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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