Flüchtlinge:Polen zu Hilfe verpflichtet

Angesichts der schwierigen Lage von 32 Afghanen, die seit zwei Wochen an der Ostgrenze Polens zu Belarus festsitzen, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Regierung in Warschau zu Hilfsmaßnahmen verpflichtet. Polen müsse Nahrung, Wasser, Kleidung, medizinische Unterstützung und wenn möglich auch vorläufige Unterkünfte stellen, entschied das Gericht mit Sitz in Straßburg. Die Entscheidung bedeute aber nicht, dass Polen die Afghanen einreisen lassen müsse, betonte das Gericht.

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