Transfers:Ein Fußballer ist kein Lokführer

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Wollte nicht mehr trainieren: Frankfurts Filip Kostic. (Foto: Jürgen Kessler/Kessler-Sportfotograf/imago)

Zum Ende des Transferfensters neigen manche Profifußballer zu Arbeitsverweigerung, um einen Vereinswechsel zu erzwingen. Klubs dürfen solchen Streiks nicht nachgeben - schon aus Eigeninteresse.

Kommentar von Martin Schneider

Der erste dokumentierte Streik der Weltgeschichte soll im ägyptischen Dorf Deir el-Medineh stattgefunden haben, im Jahr 1159 vor Christus. Die Arbeiter dort errichteten die Totengräber im Tal der Könige und wurden hauptsächlich mit Getreide entlohnt. Als die Lieferungen ausblieben, hörten sie auf zu arbeiten und zogen mit ihren Forderungen zum Pharao. Die Vorräte seien erschöpft, man leide am Mangel. "Eine Last von Steinschutt zu schleppen, ist aber nicht leicht", notierte ein Arbeiter auf einer Tonscherbe.

Wie der Streik ausging - das ist nicht bekannt, denn die Aufzeichnungen hörten irgendwann auf, was man aber weiß ist, dass die Arbeiter damals ihrer Zeit weit voraus waren. Erst im 19. Jahrhundert nach Christus etablierte sich die organisierte Arbeitsniederlegung als Druckmittel im ewigen Konflikt zwischen Arbeit und Kapital. Sie ist es bis heute geblieben, was aktuell all jene zu spüren bekommen, die mit der Deutschen Bahn fahren wollen.

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Die Idee des Streiks ist also eine alte und im Sinne von Arbeitern (die aktuell nicht Bahn fahren müssen) auch eine segensreiche. Aber es war noch nie, wirklich noch nie, weder vor noch nach Christus, der Sinn des Streikrechts, dass es einzelnen gut verdienenden Profifußballern zustünde.

Wer als Fußballprofi so agiert, ist vertragsbrüchig - aus mutmaßlich egoistischen Motiven

An den letzten Tagen des Transferfensters ist die Wortkombination "Streik" und "Fußballer" dennoch in einer gewissen Häufigkeit zu lesen, manchmal auch das gewöhnungsbedürftige Verb "wegstreiken". Filip Kostic verweigerte das Training in Frankfurt, Marco Friedl einen Einsatz für Werder Bremen gegen Rostock. Beide offensichtlich mit dem Ziel, den Verein zu wechseln.

Nicht nur Arbeitsrecht-Experten werden bemerken, dass es sich in diesen Fällen nicht um Streiks im Definitionssinne handelt. Wer so agiert, ist schlichtweg vertragsbrüchig und zwar aus mutmaßlich egoistischen Motiven. Diese Spieler hätten offensichtlich lieber einen anderen Vertrag als den aktuellen und weil es im Fußball aufgrund der befristeten Arbeitsverhältnisse kein Kündigungsrecht im klassischen Sinne gibt, müssen sie sich an die vereinbarte Vertragslaufzeit halten, wenn nicht beide Parteien zu einem anderen Schluss kommen. Was übrigens oft genug der Fall ist.

Die Kicker eliminieren auch noch ihre letzten Pflichten

Das Risiko, einen Vertrag auch unter geänderten Vorrausetzungen (etwa ein Abstieg) wirklich erfüllen zu müssen, ist für Fußballprofis aber durchaus zumutbar. Zumal sie auch und gerade in der Pandemie von der umgekehrten Pflicht der Vereine profitieren. Denn manches Grundgehalt, das noch abgemacht wurde, als niemand etwas von Covid-19 und den finanziellen Löchern ahnte, ist natürlich trotz wegbrechender Einnahmen gleich hoch geblieben. Und wer trotzdem nicht auf die flexible Wahl des Arbeitsplatzes verzichten will - der muss sich eben eine Ausstiegsklausel in den Vertrag verhandeln.

Trainings- und oder Spielverweigerungen sind nun ein Mittel, um auch die letzten Pflichten, die man als Kicker noch hat, zu eliminieren. Klubs dürfen dem schon aus Eigeninteresse nicht nachgeben, sonst sind Verträge das berühmte Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Auch Spieler müssten übrigens ein Interesse daran haben, dass man sie bei künftigen Klubs nicht mit spontanen Arbeitsniederlegungen in Verbindung bringt. Denn was ein Spieler einmal gemacht hat, könnte er ja auch ein zweite Mal tun.

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