Münchner Momente:Im Auslegen seid frisch und munter

Neue Verordnung, klare Regeln: So einfach ist es beim Infektionsschutz selten. Auch nach der 14. Variante rätseln Behörden wie Betroffene

Glosse von Franz Kotteder

Man möchte meinen, mit der inzwischen schon 14. Infektionsschutzverordnung wäre ein wenig Routine eingekehrt im bayerischen Gesundheitsministerium und so etwas ginge den Beamten mittlerweile locker von der Hand. Nach Inzidenz 35, 50 oder 100, nach AHA- und 2 G- oder 3 G-Regeln sowie einer gelben und einer roten Ampel könnte man zu einem Instrumentarium gelangt sein, das auch Menschen nachvollziehen können, die kein 14-tägiges Propädeutikum an einer Uni für Verwaltungswissenschaften hinter sich haben.

So kann man sich täuschen! Für besondere Verwirrung sorgt die neue Verordnung auch diesmal wieder bei der Gastronomie. Hatte man es beim letzten Mal um ein Haar geschafft, die großen, hässlichen und ziemlich teuren Plexiglastrennwände zu verbieten, die zuvor vorgeschrieben waren, wenn Abstände nicht eingehalten werden können, so herrscht diesmal große Unsicherheit, ob es den Sicherheitsabstand in Gaststätten überhaupt noch braucht. Die Verordnung ist da, gelinde gesagt: etwas widersprüchlich. Bei 3 G in geschlossenen Räumen nicht nötig, wenn alle Masken tragen, heißt es einerseits. Andererseits muss man in Gaststätten am Tisch keine Maske tragen. Am Donnerstagmorgen erhielten Wirte, die bei den lokalen Behörden nachfragten, unterschiedliche Auskünfte, wie das auszulegen sei. Wenig später gab es gar keine mehr. Man solle sich ans Ministerium wenden, hieß es etwa bei der Stadt München. Den Unterton könnte man als "leicht genervt" deuten.

Das Gesundheitsministerium lässt sich Zeit mit der Antwort und kommt zu dem Schluss, dass es die Abstandsregel zwar nicht mehr gibt, sie aber nichtsdestotrotz zu empfehlen sei. Außerdem verweist man darauf, dass die beteiligten Ministerien noch ihre Rahmenkonzepte für einzelne Branchen an die neue Rechtslage anpassen werden. So weit war das Wirtschaftsministerium am Donnerstag noch nicht. Was die Gastronomie angeht, bräuchten die Beamten aber nur ein paar Hundert Meter hinüber ins Hofbräuhaus gehen. Dort sitzt bekanntlich der Engel Aloisius mit den göttlichen Eingebungen.

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