Bahnstreik:Viel Kritik und die Frage nach der Konsequenz

Leser zeigen kaum Verständnis für den Arbeitskampf der Lokführer-Gewerkschaft GdL. Manche stellen die Verhältnismäßigkeit des Streiks infrage, einer fordert die schnelle Entwicklung autonom fahrender Loks.

Lokführer-Streik im Personenverkehr · Niedersachsen

Fahrgast allein zum Gleis: Wegen des Lokführer-Streiks der GdL fallen über fünf Tage lang mehr als die Hälfte aller Züge im Personenverkehr aus.

(Foto: dpa)

Zu "Lokführer streiken weiter" vom 4./5. September, "Das Bahn-Theater" vom 2. September sowie zu "Lokführer kündigen neuen Streik an" vom 31. August:

Schaden für die Volkswirtschaft

Der GDL geht es in Wahrheit eher nicht um die Lokführer, im Fokus steht stattdessen der Machtkampf mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). GDL-Chef Claus Weselsky transportiert schlechte Laune, und für die Volkswirtschaft produziert er einen riesigen Schaden.

Dr. Jens Brökelschen, Schwerte

Unwirkliche Forderungen

Weselsky fordert zu Zeiten, in denen Hunderttausende um ihr wirtschaftliches Überleben bangen und Tausende Kleinunternehmer in die Insolvenz rutschen, Lohnerhöhungen und Corona-Prämien in geradezu obszöner Größe, um möglichst viele EVG-Mitglieder zu seiner GDL zu locken. Was sollten denn dann Krankenschwestern, Pfleger und Ärzte fordern, die täglich unter Einsatz ihres Lebens bis an die körperliche und psychische Leistungsgrenze gehen müssen - vielleicht 6000 Euro? Die Lokführer sitzen geschützt in ihren Fahrkabinen, Weselsky auf seinem weichen Chefsessel, und kujonieren mit ihren unwirklichen Forderungen und der dreisten Ablehnung von Verhandlungen ein ganzes Land.

Wenn man ihn bisher für die sich für die Gesellschaft ergebenden immensen Verluste leider nicht haftbar machen kann, sollte die Gesetzgebung gefordert werden, solchen unangemessenen Exzessen durch Gesetze eine Grenze zu setzen, um künftige Weselskys stoppen zu können.

Michael Schernbeck, Marburg

Warum die Corona-Prämie?

Kaum thematisiert wurde bisher die Sinnhaftigkeit der GDL-Forderung mach einer "Corona-Prämie" für die Lokführer. Hier muss die Frage erlaubt sein, welche Leistungen die Lokführer im Vergleich zu Krankenhausmitarbeitern und Verwaltungsangestellten während der Pandemie zusätzlich erbracht haben, um eine Prämie verlangen zu können. Über Gehaltseinbußen ist auch wenig bekannt: Die Züge waren leerer und pünktlicher, der Stress für die Lokführer somit eher geringer. Unsere Bahncards und Nahverkehrsabos haben wir weiter bezahlt, obwohl wir nicht reisen konnten; nicht zuletzt damit die Lokführer trotz wegbrechenden Einnahmen weiter bezahlt werden konnten. Die Bahn sollte in Sachen "Corona-Prämie" hart bleiben.

Gerhard Rzyttka, Wolfratshausen

Unnötige Infektionsrisiken

Nachdem die Deutsche Bahn der streikenden Gewerkschaft GDL sehr entgegengekommen ist, liegen die Kontrahenten nur noch wenige Monate in der Laufzeit auseinander. Hier wäre doch ohne Mühe an einem Gesprächstisch ein Kompromiss möglich. In dieser Situation tagelang Millionen Menschen in Deutschland zu drangsalieren ist - zumal in Corona-Zeiten mit dem Nebeneffekt unnötiger hoher Infektionsrisiken - unverhältnismäßig.

Zu Corona gab es viele Klagen wegen der Unverhältnismäßigkeit von Maßnahmen, die oft von der Rechtsprechung anerkannt wurden. Mein Vorschlag: Es sollte gegen die GDL wegen Unverhältnismäßigkeit dieses dritten Streiks infolge geklagt werden und von der GDL Schadenersatz gefordert werden.

Heiner Schütz, Germering

Mehr Vorlauf für die Fahrgäste

Die Streikbilanz der Bundesrepublik ist im Vergleich mit anderen Industrienationen Europas gekennzeichnet durch relativ wenige Streiktage. Das Streikgeschehen hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Generell heißt es, für Streiks sei der Zeitpunkt nie der richtige. Im laufende Bahnstreik stellt sich allerdings die Frage, ob der Zeitpunkt tatsächlich richtig gewählt worden ist, nachdem die Züge während der Pandemie mit ungekürzten Fahrplänen häufig leer gefahren sind, was zu hohen Verlusten für das Unternehmen geführt hat.

Bei vollen Kassen der Bahn hätte die Gewerkschaft der Lokomotivführer wahrscheinlich bessere Chancen gehabt. Unbestritten ist das Recht der Gewerkschaften, Streiks zu beschließen.

Was aber von der Gesellschaft nicht hingenommen werden sollte, wenn ein angekündigter Beginn eines Streiks kurzfristig beschlossen wird, bei dem Unbeteiligte im hohen Maße betroffen sind. In manch anderen Ländern gilt, dass die Ankündigung eines derartigen Streiks drei Tage vor Beginn erfolgen muss, damit Fahrgäste entsprechend planen können. Schon gar nicht sollte passieren, was vor einiger Zeit geschehen ist, als ein Streikbeginn genannt worden war, der dann zurückgenommen und ein neuer mit kurzer Frist genannt wurde. Die Planungen der Reisenden waren also zweimal vergebens. Generell sollte künftig ein Unterschied gemacht werden zwischen Streiks, bei denen Unbeteiligte betroffen sind und solchen, bei denen es diese nicht gibt.

Jürgen Gumprich, Dießen

Warum lässt die Justiz das zu?

Die DB wollte offenbar das 2015 verabschiedete Tarifeinheitsgesetz heuer erstmalig anwenden, und genau dagegen streikt nun die GDL. Ist dieses Gesetz denn nicht geltendes Recht? Streiken ist doch nicht zulässig, nur weil einem ein Gesetz gegen den Strich geht, sondern ausschließlich um Gehälter, Löhne, Ruhestandsbezüge, Arbeitsbedingungen etc. Diese werden natürlich von der GDL als Vorwand angeführt, aber nicht nur Herr Weselsky hat mehrfach öffentlich erklärt, dass er wegen dieses aus seiner Warte "unzumutbaren" Gesetzes streiken lässt. Wie also können zwei gerichtliche Instanzen zulassen, dass gegen eine geltende Gesetzgebung eine gesamte Gesellschaft und Wirtschaft durch einen Streik massiv geschädigt wird, durch den das Gesetz möglichst abgeschafft werden soll, gegen dessen legale Anwendung jedenfalls derart umfangreich protestiert wird?

Die Erläuterung eines Rechtsexperten der ARD lautete (sinngemäß): Die Hürden davor, dass Gerichte das Streikrecht aussetzen dürften, lägen sehr hoch, und deshalb dürften die Lokführer weiter streiken. Das liest sich in etwas wie: "Es ist schwierig, und deswegen lassen wir das", was eine krachende Bankrotterklärung der Justiz wäre.

Man möge lesen und nachhören und nachschauen, wie sich Weselsky & Co. in den vergangenen Wochen ständig äußern, dann muss jedem klar werden, dass die GDL-"Forderungen" lediglich der Lendenschurz vor dem wirklichen Streikgrund und Anspruch "Machtausweitung" sind.

Und das lässt unsere Justiz zu? Wieso wird nicht die Anwendung geltenden Rechts durch die Justiz geschützt, sondern verworfen? Das möchte sicher nicht nur ich dringend von Juristen erklärt bekommen.

Friedrich-Karl Bruhns, München

Autonom fahrende Loks forcieren

Täglich liest man Meldungen in den Medien, dass an allen Ecken und Enden fieberhaft zum Thema autonomes Fahren geforscht und experimentiert wird. Selbst so komplexe Themen wie selbstfahrende Autos stehen auf der Agenda ganz oben, neben Robotaxis und Elektro-Kleinflugzeugen. Nur zum Thema Schiene liest man nichts. Hier wäre die Autonomie doch vergleichsweise einfach zu verwirklichen: Die Spurführung übernehmen Schienen und Weichen, die Geschwindigkeit wird automatisch überwacht, und es gibt zahlreiche Notbremssysteme. Dann stellt sich die Frage: Braucht es überhaupt noch Lokführer?

Nach dem aktuellen technischen Stand sind sie wie die Heizer auf der Elektro-Lok. Die Bahn sollte die Entwicklung in Richtung autonome Züge vorantreiben und sich nicht von der Gewerkschaft Deutscher Lokführer vor sich hertreiben lassen.

Dip.-Ing. Hans Schaefer, München

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