Leserdiskussion:Influencer-Marketing: Ihre Meinung zum Urteil des BGH

Cathy Hummels ist eine der drei Influencerinnen, die in dem Prozess weitgehend Recht bekamen. (Foto: Henning Kaiser/dpa)

Der BGH hat entschieden: Influencerinnen und Influencer dürfen auf Produkte verweisen, ohne es als Werbung zu kennzeichnen - solange es nicht zu übertrieben sei, so die zuständigen Richter.

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  • Meldung: BGH erlaubt Influencern manche Produkt-Beiträge ohne Werbehinweis
  • Kommentar: Das Leben als Werbeblock

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