Lobbyismus:Falsches Amtsverständnis

Der frühere Vizekanzler und heutige Aufsichtsrat der Deutschen Bank, Sigmar Gabriel, hat sich im Kanzleramt für das Geldhaus eingesetzt. Das ist nicht sein Job.

Von Meike Schreiber

Wäre Sigmar Gabriel Lobbyist eines Bankenverbandes, wäre dies kaum einer Erwähnung wert: Der frühere Vizekanzler und SPD-Chef hat im vergangenen Jahr im Kanzleramt dafür geworben, die sogenannte europaweite Bankenabgabe befristet auszusetzen, um die deutsche Wirtschaft in der aufziehenden Corona-Krise nicht von der Kreditversorgung abzuschneiden. Auch dieser Seitenwechsel wäre zwar unschön, weil er dabei seine Kontakte in die Politik für Partikularinteressen zu Geld machen würde.

Tatsächlich aber ist der Fall, so wie er sich darlegt, noch problematischer: Denn Gabriel ist Aufsichtsrat der Deutschen Bank - und damit in verantwortungsvoller Position bei einem Konzern tätig, der händeringend nach Einsparmöglichkeiten sucht, um die sehr ambitionierten Geschäftsziele zu erreichen, welche die Bank ihren Investoren für spätestens 2022 versprochen hat. Die Verschiebung der Bankenabgabe wäre dem Geldhaus dabei äußerst gelegen gekommen.

Die Integrität der Bank - das ist Gabriels eigentliche Aufgabe

Gabriel argumentiert, er habe aus einer Art übergeordnetem Notstand helfen wollen, aber er macht einen Fehler: Weder ist er für das große Ganze zuständig, schließlich hat er die aktive Politik verlassen; noch ist er als Aufsichtsrat dafür da, der Deutschen Bank auf solchen Wegen bei der Einsparung von Kosten zu helfen. Seine Aufgabe ist es, dem Vorstand des größten deutschen Finanzkonzerns auf die Finger zu schauen. Das ist wichtig und zeitraubend genug. Dafür reicht ein Blick auf die skandalöse Vergangenheit der Frankfurter, die sich nicht wiederholen darf, wie Vorstandschef Christian Sewing nicht müde wird zu betonen.

Gabriel gehört übrigens dem sogenannten Integritätsausschuss des Aufsichtsrats an, der überwachen soll, ob sich der Vorstand stets an die bankinternen Regeln und Gesetze hält. Bei dieser Tätigkeit ist ihm viel Glück zu wünschen - ihr nachgehen kann er nur, wenn er seine Aufgaben, die ihm das Aktiengesetz vorschreibt, ernst nimmt. Lobbyarbeit gehört jedenfalls nicht dazu.

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