Anmerkung der Redaktion: Nach einer engen Auslegung des Embryonenschutzgesetzes dürfen bei jedem Versuch, eine Schwangerschaft herbeizuführen, nur drei Eizellen befruchtet werden. In der Praxis hat sich aber der sogenannte "deutsche Mittelweg" durchgesetzt. Dieser berücksichtigt, dass sich die meisten befruchteten Eizellen gar nicht erst zu einem lebensfähigen Embryo entwickeln. Daher werden jeweils etwas mehr Eizellen befruchtet. So kann es vorkommen, dass mehr Embryonen zur Verfügung stehen, als der Frau eingesetzt werden. Diese dürfen legal gespendet werden.
Dieses Video und der Text sind zum ersten Mal am 14. Dezember 2020 in der SZ erschienen.