Coronavirus:Mehr Härten für die Ungeimpften

Lesezeit: 1 min

Wer gegen das Coronavirus geimpft ist, soll von den geplanten Einschränkungen in Baden-Württemberg ausgenommen sein. (Foto: Fabian Sommer/dpa)

Baden-Württemberg will die Regeln verschärfen, allerdings nur für jene, die sich nicht haben immunisieren lassen. Das ist der richtige Weg. Und es gibt eine politisch kluge Ausnahme.

Kommentar von Claudia Henzler

Seit Mitte August gilt in Baden-Württemberg vielerorts die sogenannte 3-G-Regel: Ins Kino, Restaurant oder zum Friseur darf nur noch, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Trotzdem haben sich immer mehr Menschen mit dem Coronavirus angesteckt, die Sieben-Tage-Inzidenz ist gestiegen. Dabei zeigen die Zahlen des Landesgesundheitsamtes einen deutlichen Unterschied: Bei vollständig Geimpften betrug die Inzidenz vor dem Wochenende 18,7, bei den Ungeimpften 208,8. Und von den etwa 170 Covid-19-Patienten, die derzeit in Baden-Württemberg auf den Intensivstationen behandelt werden, sind laut Gesundheitsministerium mehr als 90 Prozent nicht gegen das Coronavirus geimpft.

Es ist deshalb richtig, dass das Land schärfere Auflagen für Ungeimpfte plant: Im Laufe dieser Woche soll eine neue Verordnung in Kraft treten, die Einschränkungen für den Fall vorsieht, dass noch mehr Covid-19-Patienten in den Krankenhäusern behandelt werden müssen als derzeit. Die grün-schwarze Regierung will darin zwei Schwellenwerte festlegen, ab denen es für Ungeimpfte ungemütlich wird. Wird der erste Wert überschritten, müssen Erwachsene ohne Impfschutz fast überall, wo jetzt ein Schnelltest verlangt wird, einen teuren PCR-Test vorlegen. Und wenn die Zahl der Patienten so weit steigt, dass eine vom Land definierte "Alarmstufe" erreicht wird, gilt für Betriebe wie Restaurants und Kinos eine 2-G-Regel - wer keinen Impfschutz hat, muss dann draußen bleiben.

Noch ist die Verordnung nicht veröffentlicht, einige Details sind noch offen. Die grobe Richtung aber stimmt: Sollte ein neuer Lockdown notwendig werden, um eine vierte Infektionswelle zu brechen, dann müsste sich dieser auf Ungeimpfte beschränken. Wer gegen das Virus immun ist, muss von neuen Einschränkungen ausgenommen sein. Politisch klug ist dabei, dass die Landesregierung Kinder und Jugendliche ausdrücklich von den härteren Regeln ausnimmt und den Druck, sich impfen zu lassen, nur für Erwachsene erhöht.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusCoronavirus
:Wie gefährlich sind die neuen Corona-Varianten?

Vier besorgniserregende Varianten des Coronavirus zirkulieren weltweit, einige weitere stehen unter Beobachtung, darunter "My". Was über die Mutanten bislang bekannt ist und welche Merkmale Experten Sorgen bereiten.

Von Christoph von Eichhorn

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: