Kommentar:In der eigenen Hand

Es ist etwas verwunderlich, dass der Grafinger Stadtrat den Part der kommunalen Selbstverwaltung nicht stärker ausspielt und die Gestaltung des Marktplatzes selbst in die Hand nimmt

Von Thorsten Rienth

Weit vorne in der Verfassung des Freistaats Bayern, Artikel 11, ist den Gemeinden und Städten ein hohes Recht garantiert. Das der kommunalen Selbstverwaltung. Es räumt - im Rahmen aller anderen geltenden Gesetze natürlich - einen Vertrauensvorschuss ein. Dass die Leute vor Ort wohl am besten wissen dürften, wie eben dieser treffend zu gestalten wäre. Oder sie es zumindest pragmatischer hinbekämen, als die Amtsstuben vom Landratsamt bis hinauf in die Ministerien. Die wiederum dürfen erst dann so richtig mitreden, wenn sie unmittelbar in ihren Zuständigkeiten betroffen sind. Bedeutet im Falle der Verkehrsberuhigung des Grafinger Marktplatzes: wenn es um den überörtlichen Verkehr geht.

Etwas verwunderlich ist vor diesem Hintergrund, dass der Grafinger Stadtrat den Part der kommunalen Selbstverwaltung nicht stärker ausspielt. Die neue große Grünen-Fraktion, die man dabei eigentlich in der Hauptrolle verorten würde, blieb verkehrspolitisch bislang abgemeldet. Und auch sonst schickte sich auf Fraktionsebene niemand groß an, diese Lücke zu füllen. Einzig Neu-Stadtrat Claus Eimer von der FDP war zuletzt als beständiger Mahner aufgefallen. Der Marktplatzumgestaltung möge doch bitteschön die angemessene Priorität eingeräumt werden.

Natürlich: Es hatte in den zurückliegenden Monaten so einiges Dringliches auf den Stadtratstagesordnungen gestanden. Die Verzögerungen beim Bau des Kinderzentrums zum Beispiel. Die auch in diesem Jahr wieder fehlenden Kita-Plätze. Das zu erweiternde Seniorenhaus und den Einstieg der Stadt beim "Pflegestern". Oder die Sanierung der Stadthalle. Den verkehrsberuhigten Marktplatz nach den Hochglanzbroschüren aus dem Wahlkampf in diese Liste mit aufzunehmen, wäre eine Kleinigkeit. Der Stadtrat hätte es in der Hand. Auch dazu passt ein - etwas salopp formulierter - Grundsatz aus der Bayerischen Verfassung: Der Stadtrat schafft dem Rathaus an. Nicht andersherum. Besser, der Stadtrat legt jetzt damit los, als vor den nächsten Kommunalwahlen auf allerlei Befindlichkeiten Rücksicht nehmen zu müssen.

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