Pflegegesetz:Klage gegen Pflegetariflöhne

Mit einer Verfassungsbeschwerde wehren sich Pflegeunternehmen gegen deutliche Lohnerhöhungen in der Branche. Das im Juni beschlossene Pflegegesetz beschränke die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen, sagte Rainer Brüderle, Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes, am Montag in Berlin. Durch das neue Gesetz sollen von September 2022 an nur jene Pflegeeinrichtungen Leistungen abrechnen können, die ihre Pflegekräfte () nach Tarif, nach dem kirchlichen Arbeitsrecht oder mindestens in gleicher Höhe bezahlen. Von den rund 1,2 Millionen Pflegekräften wird derzeit nur etwa die Hälfte tariflich entlohnt. "Die Bundesregierung will irgendwelche Tarifverträge von Miniminderheiten, im Zweifel sogar von einzelnen Häusern, jetzt zum Standard erklären", sagte der ehemalige FDP-Bundeswirtschaftsminister Brüderle. Die Änderungen schafften einen faktischen Tarifzwang und verletzten somit die Unternehmen in ihren Grundrechten.

© SZ vom 14.09.2021 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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