Wahlforschung:Briefwähler-Umfrage erlaubt

Das Meinungsforschungsinstitut Forsa hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (AZ: 6 L 1174/21.WI) begrüßt, dass Angaben von Briefwählern, die bereits abgestimmt haben, mit in Meinungsumfragen einfließen können. Forsa hatte sich nach einer Warnung des Bundeswahlleiters an das Gericht gewandt, dass im Falle dieser Praxis ein Bußgeld von 50 000 Euro drohe. Die Kammer hatte festgestellt, dass die Veröffentlichung von Umfragen, die auch Briefwähler berücksichtigen, keine unzulässige Wahl- bzw. Wählerbeeinflussung darstellt, sondern vielmehr "als Element der Wahlkampfberichterstattung einen Platz im öffentlichen Diskurs und Meinungsbildungsprozess hat". Forsa-Chef Manfred Güllner zeigte sich zufrieden mit dem Beschluss "Würden wir die Ergebnisse von Briefwählern nicht berücksichtigen, könnten wir den jeweiligen Stand der Meinungsbildung nicht adäquat abbilden."

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