Deutscher Bundestag:Zu viele Abgeordnete kosten Millionen

Schon in der ablaufenden Legislatur gibt es gut hundert Bundestagsmitglieder mehr als vorgesehen. Nach der Wahl könnten es über 800 werden, weil sich die Parteien nicht auf eine große Reform einigten. Das ärgert einige Leser sehr.

Plenarsaal des Bundestages wird für die 18. Wahlperiode umgebaut

Viele neue Stühle: Schon zu den Wahlen 2013 und 2017 musste im Bundestag wegen Überhangmandaten kräftig aufgestockt werden.

(Foto: DAVIDS)

Zu "900 plus X" vom 6. September:

Blockade der Unionsparteien

Die Unionsfraktion im Bundestag betätigt sich als Lobbyist in eigener Sache, indem sie eine nachhaltige Reform des Bundestagswahlrechts verhindert. Dabei führte die Bundestagswahl 2017 die Notwendigkeit einer Wahlrechtsreform eindringlich vor Augen. Weil Erst- und Zweitstimmenergebnisse der Unionsparteien weit auseinanderklafften, wurde der Bundestag auf den Rekordwert von 709 Abgeordneten aufgebläht. Um den Bundestag auf seine Sollgröße von 598 Abgeordneten zurückzuführen, ist eine angemessene Reduzierung der Direktmandate erforderlich. CSU und CDU wollten jedoch ihren Vorteil bei Direktmandaten nicht aus der Hand geben und lehnten einen von Grünen, Liberalen und Linken entwickelten, parteiübergreifenden Reformvorschlag ab.

Die aktuellen Wahlumfragen lassen befürchten, dass dem neuen Bundestag mehr als 800 Abgeordnete angehören werden. Die Verantwortung für dieses Schreckensszenario tragen die Unionsparteien. Durch ihre egoistische Blockadehaltung nahmen CDU und CSU die Beschädigung des Bundestags und damit die Beschädigung der parlamentarischen Demokratie vorsätzlich in Kauf.

Roland Sommer, Diedorf

Wie lange verfassungskonform?

Dem Kommentar von Robert Roßmann kann man voll zustimmen. Die Übergröße des Bundestages ist ein riesengroßes Ärgernis, das so viel Steuergeld kostet und unserer Demokratie sehr schadet. Aus egoistischen Gründen waren die maßgebenden Abgeordneten von CDU/CSU und SPD nicht bereit, eine echte Wahlrechtsreform zu beschließen. Wer will diese Egoisten noch wählen? Dem Volkswohl verpflichtet, was für eine Phrase! Kein Wunder, dass viele Bürger nicht mehr zur Bundestagswahl gehen wollen.

Hätten wir mutige Verfassungsrichter, hätten sie diesen Missstand schon längst beseitigt. Und es stellt sich die Fage: Wenn das Ergebnis der nächsten Bundestagswahl so stark von den Vorgaben unserer Verfassung abweicht, ist dann die Wahl überhaupt noch gültig?

Das Grundgesetz ist doch die Grundlage unserer Demokratie. Gilt diese nun allgemein oder nur für die "kleinen Leute", nicht aber für Bundestagsabgeordnete?

Josef Hanauer, Karlsruhe

Vertreten wie ein Milliardenvolk

Indien kommt im Unterhaus mit 552 Abgeordneten für mehr als eine Milliarde Menschen aus. Deutschland wird bald doppelt so viele haben. Interessant, wo Bundestagsabgeordneter doch angeblich so ein undankbarer Job ist. Aber an Interessenten (auch für die Landtage) scheint es, im Gegensatz zu manchem Bürgermeisterposten, nicht zu mangeln.

Oder liegt die Misere womöglich doch am dummen und unbelehrbaren deutschen Wähler, der noch immer bereit ist, Parteien zu wählen, die nicht das geringste Interesse erkennen lassen, diesen Missstand endlich zu beseitigen?!

Ferdinand Maier, Passau

Viel Geld für Überhangmandate

Aus meiner Sicht kommt in der Wahlberichterstattung zu kurz, was die Umfragewerte für die Sitzverteilung im Bundestag bedeuten. Die CSU würde bei jetzt circa 4 Prozent bundesweit auf etwa 30 Überhangmandate kommen. 27 davon bekommen Ausgleichsmandate. Das heißt, pro 4 Prozentpunkte bekommt jede Partei pro jedem einzelnen CSU-Überhang-Direktkandidaten (oder -kandidatin) ein Ausgleichsmandat. Das bedeutet also: Wer den CSU-Direktkandidaten in "engeren" Wahlkreisen wie denen in Nürnberg oder München ins Parlament bringt, wählt damit bei den gegenwärtigen Zahlen auch einen von den Linken, 3 von der AfD, 3 von der FDP, 4 von den Grünen, 4 von der CDU und 6 von der SPD ins Parlament.

Ein CSU-Direktkandidat bringt also 22 weitere Abgeordnete mit ins Parlament, bei Kosten von 1,4 Millionen Euro pro Mandat kein Pappenstiel, bei 27 Überhangmandaten wären das 594 zusätzliche Abgeordnete für circa 830 Millionen Euro für die anderen Parteien. Wem das peinlich ist, dass die Bundesrepublik sich das größte Parlament der westlichen Welt leistet, müsste also mit Zweitstimme die CSU wählen und mit der Erststimme die/den aussichtsreichste/n Nicht-CSU-Kandidat/in.

Über diese Möglichkeiten müsste die Berichterstattung helfen. Von den Parteien ist diesbezüglich keine Hilfe zu erwarten, weil der CSU-Direktkandidat die anderen - soweit sie in ihrer Partei aussichtsreich auf der Liste stehen - über das Ausgleichsmandat mit in den Bundestag nimmt.

Wenn aber die Stimmabgabe die Größe des Parlaments bestimmt, spielen unter Umständen auch Wahlgründe eine Rolle, die keine Rolle spielen dürfen. Beispiel: Wenn ich als CSUler nicht will, dass mit meiner Stimme ein Linker ins Parlament kommt, darf ich dem Direktkandidaten der CSU keine Stimme geben - das kann doch nicht richtig sein. Oder: Wenn ich als Grüner will, dass das Parlament nicht aufgebläht wird, muss ich die Zweitstimme der CSU geben - das kann doch auch nicht der richtige Weg sein.

Dr. Joachim Habbe, Nürnberg

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