Raubüberfall in Marzling:Freispruch nach hitziger Debatte

Angeklagtem ist angebliche Beteiligung an brutaler Tat auf einem landwirtschaftlichen Anwesen nicht nachzuweisen

Von Alexander Kappen, Landshut/Marzling

Der Hoffnung der Staatsanwaltschaft Landshut, 16 Jahre nach einem brutalen Raubüberfall auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in Marzling einen weiteren Mann dafür ins Gefängnis zu bringen, ist am Freitag ein jähes Ende bereitet worden. Nachdem einer der vier Täter durch eine DNA-Spur überführt und im Frühjahr 2019 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, saß jetzt ein mutmaßlicher Komplize im Landshuter Landgericht auf der Anklagebank. Die vierte Strafkammer unter Vorsitz von Richter Andreas Wiedemann sprach den 37-jährigen Angeklagten mit Wohnsitz in Belgien, der die Vorwürfe bestritt, nach drei Verhandlungstagen jedoch frei. Die Kammer sei nicht zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit an der Tat beteiligt gewesen sei, hieß es in der Urteilsbegründung. Es fehle an objektiven Spuren und Beweisen.

Die Anklage basierte allein auf Angaben des 2019 Verurteilten. Brisanterweise ist dieser jedoch mit Zustimmung der Landshuter Staatsanwaltschaft vor Verhandlungsbeginn nach Serbien abgeschoben worden und war für eine Aussage am Gericht nicht mehr verfügbar. "Wie haben hier eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Situation", erläuterte der Vorsitzende, "und bei dieser Beweislage wäre es dringend nötig gewesen, dass wir uns von dem Belastungszeugen persönlich ein Bild machen und ihm Fragen stellen können, um Widersprüche abzuklären".

Im Mai 2005 war eine vierköpfige Gruppe auf dem Anwesen in Marzling erschienen und hatte das dort lebende ältere Ehepaar und dessen Mitbewohner mit einer Schusswaffe bedroht, einem Opfer mit der Pistole auf den Kopf geschlagen und 2500 Euro erbeutet. Ihre Opfer, die inzwischen alle gestorben sind, hatten die Täter gefesselt und geknebelt.

Zu der aktuellen Verhandlung, die seitens Staatsanwaltschaft und Verteidigung teilweise sehr hitzig geführt wurde, kam es, weil der 2019 Verurteilte den Namen des nun Angeklagten genannt und ihn bei einer Wahlbildvorlage erkannt hatte. Die beiden Verteidiger nannten als mögliches Motiv, dass dem Verurteilten damals in einem Verständigungsgespräch eine mildere Strafe in Aussicht gestellt worden war, falls er weitere Täter benenne. Auch Richter Wiedermann konnte das nicht ausschließen. DNA-Spuren lägen in diesem Fall nicht vor und die Opfer könnten nicht mehr mit Wahlbildvorlagen konfrontiert werden.

Die Staatsanwältin sprach von "offenen Flanken" der Anklage, die schwer zu schließen seien, "aber man kann es schaffen" - in erster Linie durch die Aussage des Verurteilten. Sie beantragte sechs Jahre Gefängnis. Die Verteidiger sagten, die Anklageseite habe "Fehler gemacht, die nicht passieren dürfen". Die Staatsanwältin "fantasiert vor sich hin und stellt Spekulationen an, die mit der Beweisaufnahme hier nichts zu tun haben". Das sei "ein Verstoß gegen das Gebot der Unschuldsvermutung". Das Gericht kam dem Antrag der Verteidiger nach, sprach den Angeklagten frei und billigte ihm Entschädigung für die Auslieferungs- und Untersuchungshaft zu.

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