Asyl:"Wir müssen anfangen, die Leute Stück für Stück weiter zu integrieren"

Starnberg: Landrat Stefan Frey

Will Geflüchtete integrieren, die schon lange im Land sind: Landrat Stefan Frey (CSU) ist seit Mai 2020 im Amt, er möchte die bisherige Asylpolitik im Landkreis neu ausrichten.

(Foto: Nila Thiel)

Starnbergs Landrat Stefan Frey (CSU) kritisiert sein Ausländeramt und will eine Kursänderung einleiten - damit auch abgelehnte Asylbewerber arbeiten dürfen.

Interview von Jessica Schober

Asylhelfer berichten, immer häufiger entziehe das Starnberger Ausländeramt Geflüchteten, die seit Jahren im Landkreis Starnberg arbeiten, die Arbeitserlaubnis. Zuletzt war einem gut integrierten iranischen Asylbewerber sogar die Abschiebung angedroht worden, als er wie gefordert seinen Pass vorlegte. Wenn Helferkreise und Arbeitgeber sich schützend vor die Menschen stellten, erteilte Landrat Stefan Frey (CSU) zumeist neue Genehmigungen für den Einzelfall. Doch über seine Ausländerbehörde mehren sich die Beschwerden.

SZ: Herr Frey, wann darf ein Geflüchteter, der hier arbeitet, bleiben?

Stefan Frey: Wenn der Asylantrag eines geflüchteten Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt wird, der aber hier arbeitet und wohnt, Deutsch spricht, sich ausweisen kann und straffrei ist, soll er trotzdem weiter arbeiten dürfen. Ich will das Verfahren da anders gestalten als bisher und eine neue Grundausrichtung vornehmen. Davon profitieren wir alle, auch die Verwaltung.

Was hat sich in der Asylpolitik geändert, seit Sie im Amt sind?

Ich möchte nicht bewerten, was vor meiner Amtszeit war. Das waren andere Zeiten. 2015 und 2016 wurde das Ausländeramt erdrückt von immer neuen Fällen. Aber jetzt sind wir in einer Zeit, in der wir anfangen müssen, die Leute Stück für Stück weiter zu integrieren. Je länger ein Geflüchteter da ist, desto unwahrscheinlicher wird es, dass er dieses Land wieder verlässt. Deshalb will ich diese Menschen integrieren. Und weil es so viele Fälle sind, müssen wir überlegen, wie wir zeitsparend arbeiten und wo wir Verfahrensbestandteile abspecken können. Ein Beispiel ist die vorläufige Aufenthaltsgestattung, die so genannte Fiktionsbescheinigung. Die wurde bisher immer nur für ein halbes Jahr erteilt, dann wurde der Vorgang auf Wiedervorlage gestellt und ein neuer Prüfvorgang gestartet. Jetzt soll die Bescheinigung für ein Jahr ausgestellt werden, dann der Fall endgültig abgearbeitet sein - das macht auch weniger Probleme beim Jobcenter oder bei der Wohnungssuche. In vielen Konstellationen gibt es Spielraum - und den nutze ich aus.

Was muss sich im Ausländeramt ändern?

Ich habe die Devise ausgegeben, dass wir den Berg an Fällen im Laufe des Herbstes abarbeiten müssen. Derzeit läuft eine Organisationsuntersuchung von Verwaltungsfachleuten, die herausfinden soll, ob die Struktur, wie wir im Ausländeramt aufgestellt sind, den Erfordernissen entspricht. Oder ob sie vielleicht sogar der Schnelligkeit entgegensteht. Da sind jetzt Profis am Werk, die sich die Prozesse im Amt anschauen. Und sich auch die Frage stellen, ob wir dort mehr Personal brauchen. Ich führe viele Gespräche mit den Mitarbeitern im Ausländeramt. Solche Veränderungen brauchen Zeit, weil die Verwaltung in manchen Bereichen schon seit langer Zeit nach einem bestimmten Muster gearbeitet hat.

Asylrechtsanwälte, Helferkreise und Migrationsberatung berichten auf Nachfrage, dass beim Ausländeramt seit Monaten überhaupt kein Durchkommen sei.

Das habe ich auch gemerkt, dass wir zu schwer erreichbar sind und nicht rasch genug reagieren. Es ist klar, dass das Ausländeramt erreichbar sein muss. Mein Credo ist: Kurze Zwischenstände verschicken oder telefonisch Auskunft geben, welche Unterlagen noch fehlen. Aus meiner Arbeit im Innenministerium bin ich rasches Verwaltungshandeln gewohnt. Das würde ich gern hierher übertragen. Ich merke aber auch, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu bereit sind und das können.

Wie verfahren Sie mit Abschiebungen?

Ausweisungen erzeugen einen hohen Verwaltungsaufwand. Und sehr oft klappen sie aus den unterschiedlichsten Gründen auch gar nicht, zum Beispiel, weil die Person nicht auffindbar ist, das Flugzeug schon weg ist - oder weil gerade Pandemie ist. Seitdem ich im Amt bin, gab es etwa eine Handvoll Abschiebungen in berechtigten Fällen, die aber teilweise nicht geklappt haben. Künftig lasse ich mir immer eine Liste der ausreisepflichtigen Menschen geben, die ich dann einzeln bewerte. Das ist auch eine Neuerung, die ich eingeführt habe.

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