AfD gegen "Tagesschau":Dafür und dagegen

Unwetter in Rheinland-Pfalz

Um Orte wie die zerstörte Brücke über die Kyll in Rheinland-Pfalz ging es im Bundestag bei der Entscheidung über die Fluthilfen. Sie löste die umstrittene Tagesschau-Berichterstattung zum Abstimmungsverhalten der AfD-Fraktion aus.

(Foto: Sebastian Schmitt/dpa)

Der NDR musste eine Meldung der "Tagesschau" nach Beschwerden der AfD nachträglich bearbeiten. Warum die Wahrheit aber in der Mitte liegt.

Von Aurelie von Blazekovic

Nach der Flutkatastrophe im Sommer sind allein in Rheinland-Pfalz 75 Brücken beschädigt oder zerstört, das erfuhr man am 7. September in der 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau. Für den Wiederaufbau von Gebäuden und Infrastruktur habe der Bundestag Fluthilfen in Höhe von 30 Milliarden Euro zugestimmt. So weit, so korrekt, doch wegen der Meldung zu den Fluthilfen musste der NDR nun eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber der AfD-Bundestagsfraktion abgegeben.

Die Tagesschau hat sich damit verpflichtet, nicht weiter zu behaupten, dass die AfD-Fraktion bei der Abstimmung am 7. September 2021 im Deutschen Bundestag dem Fluthilfefonds nicht zugestimmt habe.

"Die 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau vom 7. September wurde nachträglich bearbeitet", erklärte der NDR. Dort hieß es zunächst, alle Bundestagsfraktionen, mit Ausnahme der AfD, hätten dem Fluthilfefonds zugestimmt. Schon am Tag nach der Ausstrahlung beschwerte sich die AfD-Bundestagsfraktion auf ihrer Webseite darüber, denn tatsächlich hätte diese "ausdrücklich für die Fluthilfe gestimmt".

Chefredakteur von ARD-aktuell weist AfD-Kritik weiterhin zurück

Obwohl der NDR den betreffenden Satz aus der Tagesschau in der Mediathek nun herausgeschnitten hat, weist der Chefredakteur von ARD-aktuell, Marcus Bornheim, Teile der Kritik der AfD zurück. Die Meldung in der Tagesschau sei nicht falsch, sondern könnte lediglich den "nicht ordnungsgemäßen" Eindruck entstehen lassen, die AfD-Fraktion habe gegen den Aufbau des Fluthilfefonds gestimmt, "tatsächlich hatte sie in 2. Lesung einstimmig dafür votiert".

Marcus Bornheim

Erster Chefredakteur "ARD-aktuell", Marcus Bornheim.

(Foto: NDR/Nadine Rupp)

Die Abstimmung lief im Bundestag in mehreren Etappen ab, die Wahrheit liegt in dem Streit daher in der Mitte. Die AfD hatte zunächst für die Fluthilfen gestimmt, sich in der dritten und letzten Runde aber enthalten, wie sie auch selbst anfügt. Dies sei geschehen, so Fraktionschefin Alice Weidel, weil die Abstimmung über die Fluthilfen "auf skandalöse Weise mit dem Infektionsschutzgesetz vermengt worden war".

Das Omnibusverfahren war Auslöser für die komplizierten Abstimmungsverhältnisse

Der NDR fügt hinzu, die AfD habe sich "im Rahmen eines sogenannten Omnibusverfahrens bei der Entscheidung zum Aufbau eines Fluthilfefonds und einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes in der 3. Lesung mehrheitlich enthalten". In der ursprünglichen Meldung der Tagesschau habe man sich auf die Feststellung der Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau bezogen, die nach der finalen Abstimmung im Bundestag resümierte: "Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalition, der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von zwei Abgeordneten der AfD-Fraktion bei Enthaltung der übrigen Mitglieder der AfD-Fraktion angenommen."

Das Omnibusverfahren, dessentwegen die AfD sich schließlich enthielt, führte dazu, dass Zustimmung zu der Fluthilfe nicht ohne eine Zustimmung zu der von der Fraktion abgelehnten Änderung des Infektionsschutzgesetzes möglich gewesen sei, so die AfD. Dies wurde auch von der FDP kritisiert, die allerdings für den Gesetzesentwurf stimme.

Ein Beitrag des "Faktenfinders" der Tagesschau, in dem die Kritik der AfD-Fraktion an der Berichterstattung vom 7. September zunächst als "irreführend" bezeichnet worden war, wurde mittlerweile überarbeitet.

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