Virologe gegen "Spiegel":Zitat unzulässig verkürzt

Erfolg gegen den "Spiegel": Der Virologe Klaus Stöhr war juristisch gegen ein verkürztes Zitat zu Impfstoffen vorgegangen und hat nun vor dem Landgericht Frankfurt recht bekommen. (Foto: imago images/teutopress)

Der Mediziner Klaus Stöhr gewinnt vor Gericht gegen das Nachrichtenmagazin. Es habe eine Aussage über Impfstoffe zu undifferenziert wiedergegeben.

Der Mediziner Klaus Stöhr hat einen Unterlassungsanspruch gegen das Nachrichtenmagazin Der Spiegel erwirkt. Wie die Anwälte des Epidemiologen, Virologen und Impfstoffexperten mitteilten, verbot das Landgericht Frankfurt dem Verlag, Stöhr weiterhin mit den Worten wiederzugeben: Weil die Weltbevölkerung durchseucht werde, seien "Impfstoffe nicht notwendig".

Den Anwälten zufolge habe das Magazin in dem Artikel "Propheten auf dem Irrweg" aus dem Februar 2021 den verkürzten Eindruck erweckt, Stöhr hätte die Auffassung vertreten, dass Impfstoffe beim Umgang mit der Covid-19-Pandemie überhaupt nicht notwendig seien. Dabei habe der Spiegel Bezug auf eine Aussage im Magazin Nature vom Mai 2020 genommen. Stöhr habe sich dort jedoch differenzierter geäußert: In den nächsten ein, zwei Jahren werde das Virus einen Großteil der Bevölkerung infizieren. Danach werde es in der Welt, ähnlich wie die bekannten Coronaviren, zirkulieren und relativ mild verlaufende Erkrankungen auslösen. Aus diesem Grund seien Impfstoffe nicht notwendig. Zum Zeitpunkt der Aussage in Nature gab es noch keine Vakzine.

Das Landgericht, so die Anwälte, habe die hohen Anforderungen betont, die an ein richtiges Zitat zu stellen seien. Das Urteil vom 26. August ist noch nicht rechtskräftig. Eine Sprecherin des Spiegel-Verlags erklärte: "Wir prüfen das Urteil noch und werden binnen der Rechtsmittelfrist entscheiden, ob wir es akzeptieren oder dagegen vorgehen."

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