Verhandlung am Amtsgericht Freising:Letzter "Warnschuss"

19-jähriger Drogendealer wird zu einer Jugend-Bewährungsstrafe und einem Dauerarrest verurteilt

Von Peter Becker, Freising

Erst der Kunde, dann der Dealer:Ein Jugendlicher aus Moosburg ist vergangenen Woche wegen unerlaubten Erwerbs und Besitzes vom Freisinger Jugendschöffengericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. An diesem Mittwoch saß sein Händler im Amtsgericht auf der Anklagebank. Er hatte dem Moosburger 68 Gramm Marihuana verkauft. Bei einer Hausdurchsuchung beim 19-Jährigen aus dem Landkreis wurde im März überdies ein gutes Pfund Marihuana gefunden, das er für einen Freund aufbewahrt hatte. Das Jugendschöffengericht verhängte wegen unerlaubten Handels und Besitzes von Betäubungsmitteln sowie zur Beihilfe zum unerlaubten Handeln eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Dazu gibt es als "Warnschuss" einen Dauerarrest.

Das Urteil kam nach einem Rechtsgespräch zustande. Dessen Ergebnis gab Jugendrichter Boris Schätz bekannt. Demnach sollte der Beschuldigte im Falle eines Geständnisses zu einer Jugendstrafe zwischen 18 Monaten und zwei Jahren verurteilt werden. Das Strafmaß könne zur Bewährung ausgesprochen werden. Es handelt sich um die erste Jugendstrafe für den jungen Mann. Dieser hatte erst im April diesen Jahres einen Dauerarrest abgesessen.

Der Beschuldigte ließ durch seinen Verteidiger Markus Fuchs erklären, dass er ein umfassendes Geständnis ablegt. In dem einen Fall hätte leugnen nichts geholfen. Auf einem der Tütchen, das er seinem Moosburger Käufer überlassen hatte, war ein Fingerabdruck des 19-Jährigen gefunden worden. Anders verhielt es sich mit den 557 Gramm Marihuana, das Rauschgiftfahnder im Heizungsraum des Anwesens fanden, in dem der Angeklagte wohnt. Die Ermittler fanden auf den dort aufbewahrten Kartons und Tütchen mit Marihuana keine Hinweise, dass sie durch die Hände des Angeklagten gegangen waren. Dafür gab es Hinweise auf zwei weitere Händler, die Teile des Landkreises mit Betäubungsmitteln versorgten.

Ein als Zeuge geladener Ermittler sagte, dass sich der Beschuldigte nicht dazu geäußert habe, wem das im Keller gefundene Rauschgift gehöre. Auf dem Smartphone des 19-Jährigen hätten sich aber keine Hinweise darauf gefunden, dass er mit dem Marihuana habe Handel treiben wollen. Die Fahnder hatten daraus den Schluss gezogen, dass es sich bei dem Rauschgift nicht um sein Eigentum handelte. Zumal die sichergestellten Fingerabdrücke auf die eigentlichen Besitzer hinwiesen.

Das Jugendschöffengericht hielt aus erzieherischen Gründen indes eine Jugendstrafe für angebracht. Der Beschuldigte ist bereits einschlägig vorbestraft. Zusätzlich sprach Richter Schätz eine Woche Dauerarrest aus. Schon allein wegen der Menge des bei ihm gefunden Rauschgifts. "Die ist imposant", sagte der Jugendrichter.

Die günstige Sozialprognose sprach für eine Bewährungsstrafe. Der 19-Jährige wohnt zu Hause und hat eine feste Arbeitsstelle. Schätz warnte, dass eine zweijährige Jugendstrafe die längste sei, die noch mal zur Bewährung ausgesprochen werden könne. Schon beim nächsten kleinen Vorfall müsse der Beschuldigte ins Gefängnis.

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