Prozess in Düsseldorf:Tod nach Po-Vergrößerung

Prozess zu Todesfällen nach Po-Vergrößerungen

Verurteilt wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Der angeklagte Arzt sitzt mit Maske im Gerichtssaal neben seinem Verteidiger.

(Foto: David Young/dpa)

In Düsseldorf hat der Prozess gegen einen Arzt begonnen, nach dessen Operationen zwei Frauen starben. Der "Brazilian Butt Lift" gilt als gefährlichster Schönheitseingriff der Welt.

Von Jana Stegemann, Düsseldorf

Früher postete Ali S. fast jeden Tag Fotos und Videos auf Instagram. Der Account des Arztes war allerdings nichts für Zartbesaitete: S. ließ sich bei blutigen Eingriffen filmen, zeigte sich auf Fotos lächelnd mit literweise abgesaugtem Körperfett in durchsichtigen Behältern, gab in den sozialen Netzwerken verstörend detaillierte Einblicke in seinen Operationsalltag. Neben den gängigen Schönheitsoperationen hatte sich S. in seiner Düsseldorfer Praxis "Royal Center" insbesondere auf Fettabsaugungen und Po-Vergrößerungen mittels Eigenfett-Implantation spezialisiert. Der sogenannte Brazilian Butt Lift gilt als gefährlichster Schönheitseingriff schlechthin. Dabei wird der Patientin Fett von anderen Regionen des Körpers abgesaugt - und in den Po gespritzt. Die Sterberate ist sehr hoch, weil Fettgewebe in die Blutbahnen des Muskelgewebes geraten und eine Fettembolie auslösen kann. Bei einer von 3000 Operationen stirbt die Patientin an den Folgen.

Noch im April 2019 sagte S., der in Iran Medizin studiert und in Deutschland nach eigener Aussage lange als Notarzt gearbeitet hat, in einem RTL-Interview: "Viele Kollegen trauen sich nicht, größere Mengen Fett zu transferieren." Er habe viel Erfahrung. "Ich denke, ich habe in diesem Bereich Weltrekord. Bis zu 4,3 Liter Fett im Po bei einer einzigen Frau in einer Sitzung habe ich schon transferiert."

Seinen Instagram-Account gibt es nicht mehr, bis auf Weiteres darf S. auch nicht mehr als Arzt praktizieren: Seit Dienstagmorgen muss sich der 50-jährige Mediziner vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Zwei Patientinnen waren 2018 und 2019 kurz nach einer Po-Vergrößerung in seiner Praxis in der Düsseldorfer Innenstadt gestorben. Die Staatsanwaltschaft wirft S. in diesen zwei Fällen Körperverletzung mit Todesfolge und in einem Fall fahrlässige Körperverletzung vor; eine dritte Frau hatte knapp überlebt.

Todesursache: Fettembolie

Ihr hatte S. im Juni 2018 sechs Liter Flüssigkeit abgesaugt, davon 4,7 Liter Fett. 2,2 Liter Fett soll S. der Frau dann in beide Gesäßhälften injiziert haben, dabei sei sie nicht ausreichend sediert gewesen. Es kam später zu Einblutungen, doch die Frau konnte in einer Klinik gerettet werden.

Anders der Fall einer 20-jährigen Studentin. Laut Anklage soll S. ihr im August 2018 zwölf Liter Flüssigkeit an verschiedenen Körperregionen abgesaugt haben, wobei bei ambulanten Operationen nicht mehr als fünf Liter erlaubt seien. Die Patientin starb wenige Stunden nach der Operation an kritischem Blutverlust und einer Fettembolie in einer Düsseldorfer Klinik.

Etwa ein Jahr später kam es erneut zu einem Todesfall: Anfang Juli 2019 starb eine 42-Jährige nach einer Fettabsaugung mit anschließender Eigenfettimplantation in das Gesäß, ebenfalls laut Anklage an Blutverlust und Fettembolie. Es habe sich um eine Risikopatientin gehandelt, dennoch habe S. den ambulanten Eingriff ohne einen Anästhesisten vorgenommen und das Narkosemittel unzulässig hoch dosiert, sagte der Oberstaatsanwalt bei der Anklageverlesung. Die Operation und die anschließende Behandlung wegen Thrombose hätten stationär erfolgen müssen und nicht ambulant. Weder das Fettabsaugen noch das Einspritzen sei ordnungsgemäß erfolgt. Eine Nachbeobachtung und Nachsorge habe gefehlt, S. habe die Patientin nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt.

Die Ehefrau als Assistentin

Nach Aussage von S. assistierte ihm bei beiden Eingriffen seine Ehefrau, eine in Iran examinierte Krankenschwester. Sie habe auch die Vitalparameter der Patientinnen überwacht, sagte S. vor Gericht. Nach eigenen Angaben führte er pro Jahr etwa 400 Operationen aus. Nach der Anklageverlesung trug sein Verteidiger eine mehr als 90-minütige Erklärung vor, S. nickte häufig. Bei den drei Operationen sei alles vorschriftsmäßig abgelaufen, sein Mandant bestreite sämtliche Vorwürfe. Der Verteidiger führte mehrere Gegengutachten an und kam zu dem Schluss: Das Handeln von S. sei jederzeit "lege artis" gewesen, habe also den Regeln der ärztlichen Kunst entsprochen. Der Prozess wird fortgesetzt.

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