Prozess in Freising:Geld von Bankkunden ergaunert

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Ein 24-jähriger Freisinger muss eineinhalb Jahre ins Gefängnis. Auf sein Konto geht auch der Einbruch in eine Sportbar. (Foto: Marco Einfeldt)

24-jähriger Freisinger muss eineinhalb Jahre ins Gefängnis. Auf sein Konto geht auch der Einbruch in eine Sportbar.

Von Peter Becker, Freising

Deutschland sei ein Paradies für Geldwäsche: Diesem Vorwurf, den sich der Bundeskanzlerkandidat und aktuelle Finanzminister Olaf Scholz jüngst gefallen lassen musste, will das Freisinger Schöffengericht mit seinem Urteil gegen einen 24-jährigen Freisinger entgegentreten. "Wir fangen an, den Sumpf ein wenig auszutrocknen", unterstrich Vorsitzender Richter Manfred Kastlmeier bei der Verkündung des Strafmaßes. Anderthalb Jahre muss der Mann ins Gefängnis. Neben fünf Fällen von Geldwäsche geht ein Einbruch in eine Sportbar an der Erdinger Straße in Freising auf sein Konto.

Es war eine zähe Verhandlung. Diese begann damit, dass der Angeklagte gar nicht zum Termin erschien. Gut eine Stunde mussten die Prozessbeteiligten warten, bis eine Polizeistreife den Mann von seinem Wohnort abgeholt und im Sitzungssaal abgeliefert hatte. Damit nicht genug, stellte der 24-Jährige das Schöffengericht, die Staatsanwältin und seinen Pflichtverteidiger Ulrich Schreiner vor weitere Geduldsproben. Sämtliche Vorwürfe stritt er ab, unterstellte Zeugen und Polizisten, sie seien Lügner. Die Miene von Richter Kastlmeier verfinsterte sich im Laufe der Verhandlung zusehends. Schließlich riet er dem Angeklagten, er solle sich seine Einlassungen noch einmal gründlich überlegen. Er lasse sich nicht gern für dumm verkaufen.

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Ein Fingerabdruck überführte den Angeklagten

Verteidiger Schreiner gelang es offenbar, auf seinen Mandanten einzuwirken. Der erklärte sich anschließend dazu bereit, sowohl die Geldwäsche als auch den Einbruch zuzugeben. Beide Taten sind im Kontext der Beschaffungskriminalität zu betrachten. Der 24-Jährige konsumiert seit Jahren Betäubungsmittel.

Was den Einbruch anbelangt, war Leugnen zwecklos. In der Nähe des Tatorts waren Handschuhe aus Latex gefunden worden. An denen haftete ein Fingerabdruck, den Kriminalbeamte später dem Angeklagten zuordneten. Bei dem Einbruch hatte er mit einem Stuhl ein Fenster eingeschlagen, um in die Sportbar zu gelangen. Dort nahm er 1000 Euro aus der Kasse. Bis heute weigert sich der 24-Jährige, den Namen seines Komplizen zu nennen.

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Der Mann gehörte offenbar einem Betrügerring an

Was in den Augen des Schöffengerichts weitaus schwerer wiegt als der Einbruch, ist die Tatsache, dass der Angeklagte offenbar einem Betrügerring angehörte, der unter anderem im vergangenen Jahr von Kunden der Freisinger Sparkasse Geld ergaunerte. Zu diesem Zweck gaben sich Anrufer als Mitarbeiter der Bank aus und behaupteten, sie müssten einen Kontenabgleich vornehmen. Wegen Corona könne dies nur telefonisch geschehen. Tatsächlich fielen Sparkassenkunden auf den Trick herein und gaben ihre Kontonummern preis. Binnen dreier Tage erbeuteten die Betrüger auf diese Weise 10 450 Euro.

Der Angeklagte hatte im Vorfeld Bekannte dazu überredet, ihre Konten bei der Sparkasse als Freundschaftsdienste für Überweisungen zur Verfügung zu stellen. Einige ließen sich darauf ein. War das Geld auf den Konten eingetroffen, hoben sie es ab und gaben dem 24-Jährigen das Bargeld, das dieser weiter ins Ausland überwies. Ein als Zeuge geladener Polizist sagte aus, dass es durchaus Sinn mache, dass die Bekannten ebenfalls ein Konto bei der Sparkasse haben. Die Überweisungen gingen dann "in Echtzeit" am selben Tag über die Bühne, bevor "etwas auffliegen kann".

Mittlerweile arbeitet der 24-Jährige zwar, nimmt aber noch immer Drogen

"Die Arglosigkeit und manchmal auch die Naivität von Menschen wird ausgenutzt", rügte Richter Kastlmeier. Weil derlei Betrügereien auch in Freising zunähmen, gelte es, dem deutliche Sanktionen entgegenzusetzen. Obwohl der 24-Jährige bislang nicht vorbestraft ist und eine Therapie gegen seine Sucht in Angriff nehmen will, muss er ins Gefängnis. Seine Sozialprognose sei nicht günstig, sagte der Richter. Er arbeite zwar, das halte ihn aber nicht davon ab, weiter Drogen zu konsumieren und Straftaten zu begehen. Überdies zieht das Gericht 11 450 Euro ein. Das entspricht dem durch den Angeklagten angerichteten Schaden.

© SZ vom 06.10.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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