EuGH:Fluggastrechte gestärkt

Fluggäste haben in der Regel auch dann ein Anrecht auf Entschädigung, wenn ihre Verbindung wegen eines Streiks des Kabinenpersonals gestrichen wurde. Ausnahmen gibt es nur in begrenzten Einzelfällen, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht. Geklagt hatte ein Verbraucher, der 250 Euro verlangt, weil sein Flug von Salzburg nach Berlin streikbedingt gestrichen wurde (Rechtssache C-613/20). Die Airline Eurowings hatte sich darauf berufen, dass die Arbeitsniederlegung einen sogenannten außergewöhnlichen Umstand darstellt, und das Unternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen habe, um die Auswirkungen des Streiks zu begrenzen. Das oberste europäische Gericht vertritt aber die Auffassung, dass es vorhersehbar sei, dass wenn eine Muttergesellschaft zum Streik aufruft, Beschäftigte anderer Konzernteile sich diesem Streik anschließen.

© SZ vom 07.10.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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