Geschlechtergerechte Sprache:Frauenministerin Lambrecht gegen Genderstern

Justizministerin Christine Lambrecht

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat im Mai zusätzlich das Familienministerium übernommen.

(Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Ministerien, Kanzleramt und Bundesbehörden sollten auf das Sonderzeichen verzichten, empfiehlt die Familienministerin. Sie schlägt andere geschlechtsneutrale Formulierungen vor.

Aus Sicht von Frauenministerin Christine Lambrecht (SPD) sollen einem Medienbericht zufolge Ministerien, Kanzleramt und alle obersten Bundesbehörden auf das Gendersternchen verzichten. Dasselbe gelte auch für den Binnendoppelpunkt, den Binnenunterstrich, das große Binnen-I oder das Trema, wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet.

"Sonderzeichen als Wortbestandteile in der offiziellen Kommunikation" seien "nicht zu verwenden", heißt es demnach in einer Empfehlung des Frauenministeriums zur geschlechtergerechten Sprache in der Bundesverwaltung. Verwiesen wird laut Bericht auf die Auffassung des Deutschen Rechtschreibrates, wonach die Verwendung der Sonderzeichen "derzeit" rechtswidrig und nicht sichergestellt ist, dass solche Schreibweisen "allgemein verständlich" seien.

Das Schreiben sei auf 16. September datiert und richte sich an die Bundesverwaltung inklusive Kanzleramt, Ministerien sowie an Bundesgerichte und Stiftungen des Öffentlichen Rechts des Bundes. Der Bundestag als Gesetzgeber oder der Bundespräsident gehörten nicht zu den Adressaten, hieß es.

Geschlechtsneutrale Begriff wie "Pflegekraft" werden empfohlen

Das Frauenministerium empfehle, das generische Maskulinum zu vermeiden, wenn auch eine weibliche Form existiere - wie bei "Kunde" und "Kundin". Ausgenommen würden lediglich juristische oder abstrakte Personen wie "Arbeitgeber". Für zusammengesetzte Wörter werde ein "pragmatischer Umgang" angeregt, schreibt die Zeitung. So sei die Verwendung des Begriffs "Ministerpräsidentenkonferenz" in Ordnung, wobei die Klarstellung bei der Auflösung des Kompositums zu erfolgen habe, etwa als "Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder".

Von der abwechselnden Verwendung von männlicher und weiblicher Form werde abgeraten. Wo immer möglich, solle ein neutrales Wort verwendet werden, heiße es in der Empfehlung: etwa "Teilnahmeliste" statt "Teilnehmerliste". Auch würden möglichst geschlechtsneutrale Begriffe angemahnt, wie "Pflegkraft", "Belegschaft" oder "Vorsitz".

Thematisiert wird dem Zeitungsbericht zufolge auch der Umgang mit Personen mit diversem oder offenem Geschlechtseintrag. Gehe es um gemischte Gruppen, sei die ausschließliche Nennung von weiblicher und männlicher Form "grundsätzlich annehmbar", da der Anteil anderer Personen "sehr gering" sei. Bei Stellenausschreibungen werde gleichwohl die Nutzung der Abkürzung (m/w/d) eingefordert.

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