Rechtsstaatlichkeit:Die Geduld der EU mit Polen neigt sich dem Ende zu

Rechtsstaatlichkeit: Er warnt vor einer EU "ohne die demokratische Kontrolle der Bürger", während in seinem Land die unabhängige Justiz abgeschafft wird: Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki, hier im Juni in Brüssel.

Er warnt vor einer EU "ohne die demokratische Kontrolle der Bürger", während in seinem Land die unabhängige Justiz abgeschafft wird: Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki, hier im Juni in Brüssel.

(Foto: JOHANNA GERON/AFP)

Soll die EU Härte zeigen angesichts der polnischen Weigerung, europäisches Recht zu befolgen und den Rechtsstaatsabbau umzukehren? Die Frage spitzt sich vor dem Gipfel in dieser Woche zu.

Von Florian Hassel, Warschau, und Josef Kelnberger, Brüssel

Der Streit über den richtigen Umgang mit Polen und die Spekulationen um einen "Polexit" setzen die Europäische Union unter erheblichen Stress. Weil Polen sich demonstrativ dem europäischen Recht nicht mehr unterwerfen will, drängen viele Europaparlamentarier und auch einige Staats- und Regierungschefs auf ein hartes Vorgehen gegen das Land, konkret: den Entzug von Haushaltsmitteln. Bundeskanzlerin Angela Merkel versucht dagegen, das Thema vor dem EU-Gipfel am Donnerstag und Freitag dieser Woche in Brüssel zu entschärfen. Sie teilt offenbar mit anderen in der EU die Sorge, die Union könnte handlungsunfähig werden, sollte die Auseinandersetzung eskalieren und Polen gemeinsam mit Ungarn alle anstehenden Entscheidungen blockieren. Was alle Seiten eint: Niemand weiß derzeit einen Ausweg.

Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki wird an diesem Dienstag in einer Rede vor dem Europaparlament in Straßburg wohl Befürchtungen dementieren, seine Regierung wolle das Land aus der EU führen. Ebendiese Sorge äußerten führende Oppositionspolitiker bei einer Europa-Debatte im polnischen Parlament am Donnerstag vergangener Woche. Dort verglich Morawiecki den "Polexit" mit dem Ungeheuer von Loch Ness, beharrte aber darauf, dass Polen von den europäischen Institutionen "angegriffen" werde. In Straßburg wird Polens Regierungschef vermutlich das von ihm selbst herbeigeführte Verfassungsgerichtsurteil vom 7. Oktober verteidigen, demzufolge Teile der EU-Verträge nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien.

Morawiecki schickte am Montag einen Brief an die EU-Staats- und Regierungschefs, in dem er argumentiert, Polen respektiere immer noch den Vorrang des EU-Rechts, verzichte aber nicht auf die verfassungsgemäße Kontrolle. Die EU könne bald kein Bund freier Staaten mehr sein, warnte Morawiecki in dem von der Regierung veröffentlichten Schreiben. "Ich meine die schrittweise Umgestaltung der EU in ein Subjekt, das nicht mehr der Bund von freien, gleichen und souveränen Staaten ist - sondern zu einem zentral regierten Organismus wird, der von Institutionen ohne die demokratische Kontrolle der Bürger Europas geführt wird."

Tatsächlich missachtet Polen nicht nur in Sachen Rechtsstaatsabbau gegen das Land ausfallende Entscheidungen von EU-Kommission und Europäischem Gerichtshof (EuGH): Nachdem etwa der EuGH im Mai anordnete, Polen müsse unverzüglich den unter Missachtung von EU-Recht fortgeführten Braunkohletagebau Turów im Dreiländereck zu Deutschland und Tschechien beenden, ignorierte Morawiecki diese Anordnung gleichfalls.

Morawiecki dürfte in Straßburg auf der angeblichen Unabhängigkeit der Justiz im Allgemeinen und des Verfassungsgerichts im Besonderen beharren. Tatsächlich wurden kürzlich E-Mail-Wechsel zwischen Morawiecki und seinem Kanzleichef bekannt, laut denen Entscheidungen über Richterämter, so an einer politisch kontrollierten Sonderkammer am Obersten Gericht, eng zwischen dem Ministerpräsidenten, dem polnischen Präsidenten und der dafür gar nicht befugten Verfassungsgerichtspräsidentin Julia Przyłębska abgestimmt wurden.

Przyłębska trifft sich regelmäßig mit Jarosław Kaczyński, der nominell nur Vize-Ministerpräsident ist, doch Chef der Regierungspartei PiS und der eigentliche Regierungschef. Seit Przyłębska das Verfassungsgericht leitet, hat das Gericht keine Entscheidung von Gewicht gegen die Regierung mehr getroffen. Entsprechend wurde das Urteil vom 7. Oktober, das auf einem gut 100 Seiten langen Schriftsatz von Ministerpräsident Morawiecki beruht, als Kampfansage an die EU gewertet: Polen lässt sich von der EU nicht bremsen bei der Regierungspolitik, die gesamte Justiz unter ihre Kontrolle zu bringen.

An dem Urteil des Verfassungsgerichts nahmen auch "Doppelgänger" genannte Juristen teil, die einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zufolge rechtswidrig von der PiS durchgesetzt wurden - anstelle bereits rechtskonform gewählter Verfassungsrichter. Das Europäische Parlament sieht das polnische Gericht bereits als "illegitim". 26 ehemalige Verfassungsrichter, darunter vier Ex-Gerichtspräsidenten, kritisierten, das Urteil enthalte sachliche Fehler. Unabhängige polnische Juristen werten das Urteil wegen der Teilnahme der "Doppelgänger" gar als ungültig.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die ebenfalls im Straßburger Plenum sprechen wird, steht schwer unter Druck, gegen Polen vorzugehen. Der Rechtsausschuss des Parlaments hat vergangene Woche mit großer Mehrheit für eine "Untätigkeitsklage" gegen von der Leyen votiert, was als letzte Warnung interpretiert wurde. Einreichen müsste die Klage der Parlamentspräsident. Auch in der Debatte an diesem Dienstag dürfte die Forderung laut werden, die Kommission solle sofort den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus anwenden. Er würde es ermöglichen, bei Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien auf breiter Front Haushaltsmittel zu sperren.

Die EU-Kommission hätte freilich vor Inkrafttreten des Rechtsstaatsmechanismus gegen Polen vorgehen können, und schon bald nach Beginn des Ende 2015 dort begonnenen Rechtsstaatsabbaus umgehend vor dem EuGH klagen und später Bußgelder in täglicher Millionenhöhe beantragen können. Darauf aber verzichtete die Kommission jahrelang und setzte lange auf einen - letztlich fruchtlosen - "Dialog" mit Warschau.

Der EuGH verpflichtete Polen in einer Anordnung vom 14. Juli und einem Urteil vom 15. Juli, etliche unter politische Kontrolle gebrachte Institutionen der Justiz aufzulösen oder wieder unabhängig zu machen - neben einer Disziplinarkammer etwa auch einen Landesjustizrat zur Auswahl aller Richter - und dafür Gesetze zu ändern. Polen missachtet diese EuGH-Entscheidungen und hat noch keinen Gesetzentwurf zur Korrektur des Rechtsstaatsabbaus vorgelegt.

Im Gegenteil: Jüngsten Äußerungen Kaczyńskis und des Justizminister-Generalstaatsanwalts Zbigniew Ziobro zufolge liegen bereits Gesetzentwürfe vor, welche die "Anarchie, die heute in Polens Gerichten herrscht" (Kaczyński) beenden, im Klartext: die Kontrolle der Politik über die Justiz noch weiter ausbauen sollen. Die EU-Kommission hat wegen Warschaus Missachtung der Juli-Entscheidungen des EuGH beim Gerichtshof tägliche hohe Bußgelder beantragt - im Gespräch sind eine Million Euro pro Tag. Freilich könnte sich Polen selbst solche Bußgelder leicht leisten, wenn die EU andere Milliardengelder aus dem EU-Haushalt an Warschau auszahlt.

Polen und Ungarn helfen sich gegenseitig

Beim Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs am Donnerstag und Freitag steht Polen zwar nicht auf der offiziellen Tagesordnung, jedoch wird erwartet, dass einige Ministerpräsidenten, etwa der Niederländer Mark Rutte, das Thema ansprechen. Die Geduld mit Polen neigt sich dem Ende zu. Von Bundeskanzlerin Angela Merkel wiederum ist bekannt, dass sie nach wie vor auf Dialog setzt. Die Klagedrohung des Parlaments nannte sie "betrüblich". Sie riet davon ab, den Rechtsstaatsmechanismus jetzt zu nutzen. Ein Grund: Als der Mechanismus im vergangenen Jahr beschlossen wurde, erhielten die Regierungen Polens und Ungarns die Zusage, das Verfahren werde erst angewendet, wenn der Europäische Gerichtshof über dessen Rechtmäßigkeit geurteilt hat. Das dürfte noch einige Wochen dauern.

In der Kommission verteidigt man sich gern mit dem Argument, anders als Ungarn sei Polen kein per se korrupter Staat. Deshalb sei es schwer, das Verfahren so zu begründen, dass es auch vor dem EuGH Bestand habe. Wenn, dann müsste es konsequenterweise auch gegen Ungarn und einige andere mittelosteuropäische Staaten angewendet werden. Das wiederum könnte zu einer Solidarisierung unter den betroffenen Staaten führen. Weil Polen und Ungarn sich gegenseitig unterstützen, erscheinen auch die laufenden, sogenannten Artikel-7-Verfahren gegen Polen und Ungarn - sie können mit dem Entzug des Stimmrechts enden - aussichtslos.

Möglicherweise wird die Kommission ein neuerliches Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Am wahrscheinlichsten erscheint derzeit jedoch, dass sie die Mittel aus dem Corona-Wiederaufbaufonds (RRF) weiter blockieren wird. Die Auszahlung ist an "Meilensteine" gekoppelt, im Fall Polen an die Wiederherstellung des Rechtsstaats. Für Polen stehen dabei insgesamt mindestens 36 Milliarden Euro auf dem Spiel.

Zur SZ-Startseite
Vorwahlen der Opposition in Ungarn

Ungarn
:Bürger bestimmen Herausforderer von Orbán

In Ungarn konnte erstmals jedermann mitentscheiden, wer Oppositionsführer wird. Die Wahl überraschend gewonnen hat der parteilose Konservative Péter Márki-Zay. Er soll nun den rechtsnationalen Regierungschef ablösen.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: