Bürgerbegehren:Die Münchner haben das Wort

Was bedeuten Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und Ratsbegehren? Eine Abstimmung über die geplanten Hochhäuser muss einige Bedingungen erfüllen.

Wenn Bürger eine politische Frage verbindlich entscheiden wollen, können sie das über ein Bürgerbegehren erreichen. Als Erstes ist dafür eine eindeutige Fragestellung zu finden, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. In München müssen dann drei Prozent der Wahlberechtigten auf Listen unterschreiben, dass sie eine Abstimmung über diese Frage wünschen. Nimmt man als Maßstab die vergangene Kommunalwahl, müssten sich etwa 33 000 Münchnerinnen und Münchner eintragen.

Nach dem Einreichen der Unterschriften darf die Stadt maximal einen Monat lang prüfen, ob diese korrekt und in ausreichender Zahl vorliegen und ob das Thema rechtlich für ein Bürgerbegehren zulässig ist - Fragen über den städtischen Haushalt sind etwa ausgenommen. Steht dem Begehren nichts im Weg, muss der Stadtrat einen Termin für den nun folgenden Bürgerentscheid festlegen, in der Regel an einem Sonntag in den folgenden drei Monaten.

Stößt der Stadtrat selbst einen Bürgerentscheid an, spricht man von einem Ratsbegehren. Dazu kommt es zum Beispiel, wenn das Gremium einem Bürgerbegehren eine eigene Fragestellung entgegenstellen will. Diese wird am selben Tag zur Abstimmung vorgelegt. Für den Fall, dass beide Anliegen eine Mehrheit finden, entscheidet eine Stichfrage. Gültigkeit hat ein Bürgerentscheid jedoch nur, wenn der gestellten Frage mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten zugestimmt haben. Er bindet die Stadt dann ein Jahr lang rechtlich an das Ergebnis, danach darf der Stadtrat wieder frei über das Thema entscheiden. In der Regel fühlen sich die Politiker jedoch auch danach an den Willen der Bürger gebunden.

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