Prozess:Jugendstrafe für Unfallfahrer

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Ein 22-Jähriger wird wegen fahrlässiger Tötung einer jungen Frau zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.

Im Berufungsprozess um eine totgefahrene 20-Jährige hat das Landgericht Würzburg den Unfallfahrer zu einem Jahr und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Die Kammer setzte die Strafe wegen fahrlässiger Tötung am Mittwoch zur Bewährung aus. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 913 Js 7648/17) Die Staatsanwaltschaft hatte für den 22-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verlangt, ausgesetzt zur Bewährung. Die Nebenklage plädierte auf zwei Jahre und zehn Monate Haft nach Erwachsenenstrafrecht. Der Verteidiger sprach sich für eine Verurteilung des Angeklagten nach Jugendstrafrecht und 300 Stunden gemeinnützige Arbeit aus.

Am Vortag hatte Staatsanwaltschaft und Nebenklage ihre Berufung gegen das Urteil für einen weiteren Angeklagten, den Beifahrer, zurückgezogen. Damit ist die Entscheidung des Amtsgerichts Würzburg vom Oktober 2019 gegen den heute 24-Jährigen rechtskräftig - er bekam eine Geldstrafe. Insgesamt gab es in dem Verfahren vier Angeklagte. Die jungen Männer hatten am Unfalltag im April 2017 in dem Auto gesessen, das auf einer Ortsstraße bei Eisenheim zwischen Würzburg und Schweinfurt die Frau erfasste. Der Fahrer war betrunken. Mit seinen Freunden kam er von einem Weinfest. Das Auto fuhr nach dem Aufprall einfach weiter. Ohne für die Schwerverletzte Hilfe zu holen, hatten sich die jungen Männer in der Unfallnacht zu Hause schlafen gelegt.

Die drei Mitfahrer waren in erster Instanz wegen unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen zwischen 1000 und 2000 Euro verurteilt worden - ihre Urteile sind nach den am Montag und Dienstag zurückgenommenen Berufungen rechtskräftig. Der Hauptangeklagte wurde in erster Instanz wegen seines Alkoholrausches für schuldunfähig erklärt. Das Urteil lautete auf fahrlässigen Vollrausch - statt wie in der Anklage zunächst gefordert fahrlässige Tötung. Der Mann bekam eine Geldstrafe von 5000 Euro und ein Fahrverbot. Das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Würzburg hatte im Sommer 2020 begonnen.

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