München:Elektriker kastriert auf Wunsch Männer - mit tödlichem Ausgang

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Symbolfoto.

(Foto: dpa)

Ein Mann aus dem Landkreis Ebersberg bietet im Internet an, Hoden zu entfernen. Laut Anklage ließen acht Personen Eingriffe von ihm vornehmen.

Aus dem Gericht von Johanna Feckl

"Sie können mit mir nicht Schlitten fahren, ich mache den Job schon ein bisschen länger!" Es sind klare Worte, mit denen sich der Vorsitzende Richter Thomas Bott an den 66-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis Ebersberg auf der Anklagebank wandte. "Jetzt mal Butter bei die Fische." Ein Mann mit seinem Intellekt wüsste die genaue Kompanie und Einheit, in der er bei der Bundeswehr gedient hat, auch Jahrzehnte später. Der 66-Jährige jedoch behauptete das Gegenteil. Zunächst zumindest. "Ja, ich bin ausgemustert worden", gab er schließlich zu. Die zuvor behauptete Arbeit in der Sanitätsabteilung bei der Bundeswehr - ein Märchen, das sich der Angeklagte ausgedacht hatte.

Was die Münchner Staatsanwaltschaft einem 66-Jährigen vorwirft, klingt wie aus einem Horrorfilm. Die fehlende medizinische Ausbildung macht das alles noch unfassbarer: Acht Männer hätten sich bei ihm auf ihren Wunsch hin kastrieren lassen. Einmal sei es zu einer Teilamputation des Penis gekommen - teilweise gegen ein Honorar, insgesamt um die 4000 Euro, wie der Angeklagte im Gerichtssaal aussagte. Weil einer der Männer nach einem solchen Eingriff in der Obhut des 66-Jährigen gestorben ist, lautet die Anklage nicht nur auf schwere und gefährliche Körperverletzung, sondern auch auf Mord durch Unterlassen.

Die Leiche des verstorbenen Mannes versteckte der Beschuldigte knapp drei Wochen lang in einem Karton aus dem Keller seines Wohnhauses im Landkreis Ebersberg, ehe die Polizei bei einer Hausdurchsuchung den grausigen Fund machte. Am Donnerstag begann nun der Prozess gegen den 66-Jährigen, der sich seit dem Frühjahr 2020 in Untersuchungshaft befindet, mit neun angesetzten Verhandlungstagen am Landgericht München II.

Nachdem vonseiten der Staatsanwaltschaft eine gute halbe Stunde lang die zahlreichen Anschuldigungen verlesen wurden, machte der Verteidiger des Angeklagten klar, dass sich sein Mandant zu den Tatvorwürfen der Körperverletzung äußern möchte - nicht jedoch zum Vorwurf des Mordes wegen unterlassener Hilfeleistung. Ohne Umschweife räumte der 66-Jährige ein, die ihm zur Last gelegten Körperverletzungen begangen zu haben.

Durch Kontakte, so bestätigte der 66-Jährige die Anklageschrift, habe er erfahren, dass sich über im Internet angebotene sadistische und masochistische Sexualpraktiken viel Geld verdienen lasse. Er sei zu diesem Zeitpunkt verschuldet gewesen. Die jahrelange Pflege einer Person in seinem nächsten persönlichen Umfeld sowie die Bestattungskosten nach dem Tod dieser Person hätten zu der finanziellen Not geführt. Neben seinen regulären Jobs habe er Mitte 2018 begonnen, Dienste im Netz anzubieten: Nadeln, heißes Wachs, Peitschen, Fesseln - vergleichsweise harmlos. Auch ein Reizstromgerät im Genital- und Analbereich ist demnach zum Einsatz gekommen. Pro Behandlung habe er ein Honorar von etwa 250 bis 400 Euro erhalten.

Eines hat es dem Angeklagten zufolge jedoch nicht gegeben: Silikoneinspritzungen in männliche Genitalien. Zu diesem Vorwurf liegen laut Richter Bott in den Akten Hinweise vor. "Das war mir zu gefährlich", sagte der 66-Jährige. Eine eigene sexuelle Befriedigung habe er bei den Praktiken nicht verspürt. "Ich habe das nur gemacht, um meine Schulden zu bezahlen", sagte er.

Durch Chat-Foren und Gespräche mit seinen damaligen Kunden habe er erfahren, dass bei einigen Männern Interesse an einer Kastration besteht. Einige Monate, nachdem er zum ersten Mal SM-Praktiken gegen Honorar durchgeführt hatte, stellte er auf einschlägigen Internetseiten ein neues Inserat ein: Er bot Kastrationen an. Im Übrigen würden sich viele verstörende Angebote in den Foren finden, sogar Kastrationen per Heckenschere. Über den Ablauf solcher Eingriffe habe er sich online informiert, zweimal habe er als Gast in Krankenhäusern bei Hodenkrebs-Operationen zugeschaut. "Ich hab's mir dann eben zugetraut."

Den Männern gegenüber, die sich bei ihm meldeten, habe er behauptet, medizinisch ausgebildet zu sein: Mal war er Rettungssanitäter, mal Hubschrauberpilot oder Angestellter in einem Krankenhaus. Nichts davon entsprach der Wahrheit - genauso wenig wie sein dem Gericht gegenüber behaupteter Bundeswehrdienst im Sanitätsbereich. Laut Anklage hätte sich keiner der Männer dem Eingriff unterzogen, wenn er sich im Klaren über seine tatsächliche Ausbildung gewesen wäre. Er ist von Beruf Elektriker.

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Fassung dieses Textes hieß es, die Verhandlung habe vor dem "Oberlandesgericht" stattgefunden. Richtig ist, dass diese Causa im Landgericht München II verhandelt wurde.

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