KfW-70-Haus:Geld vom Staat für die Sanierung

Klimapaket im Kabinett

Je besser das Haus gedämmt ist, desto üppiger ist die Förderung.

(Foto: Armin Weigel/dpa)

Heizung, Fenster Fassadendämmung: Wer seine Wohnung modernisiert und energetisch aufbessert, kann mit Krediten, Zuschüssen oder einem Steuerbonus rechnen. Was dabei zu beachten ist.

Von Stefan Weber

Wenn es um den Schutz des Klimas geht, kommt auch den Immobilieneigentümern eine bedeutende Rolle zu. Denn wer ein Haus kauft oder saniert, hat die Möglichkeit, einen nennenswerten Beitrag für ein besseres Klima zu leisten. Mehr als 30 Prozent der CO₂-Emissionen in Deutschland entstehen beim Betrieb von Gebäuden, weil dort Menschen leben und arbeiten, die heizen und Energie verbrauchen. Wenn es nicht gelingt, hier deutliche Einsparungen zu erreichen, wird es sehr schwer werden, die von der Politik formulierten Ziele zum Schutz des Klimas zu erreichen.

Aktuell werden in jedem Jahr bundesweit nur etwa ein Prozent der Wohnungen im Bestand saniert. Das ist sehr wenig. Dabei fördert der Staat die energetische Aufbesserung eines Hauses wahlweise mit Krediten, Zuschüssen oder einem Steuerbonus. Grundsätzlich gilt: Je besser die Energiebilanz der Immobilie nach der Sanierung ist, umso üppiger ist die Förderung. Um möglichst viel Geld aus öffentlichen Kassen zu bekommen, muss das zu sanierende Gebäude zu einem sogenannten Effizienzhaus werden.

Was ist ein Effizienzhaus?

Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Eingeführt hat ihn die staatliche Förderbank KfW. Entscheidend sind dabei zwei Dinge: Zum einen die Höhe des Wärmeverlustes durch die Gebäudehülle. Zum anderen der Energiebedarf für Heizen, Lüften und Warmwasseraufbereitung.

Was bedeuten die Effizienzhaus-Stufen?

Es gibt fünf Effizienzhausstufen: 40, 55, 70, 85 und 100. Je kleiner die Kennzahl, umso geringer ist der Energiebedarf der Immobilie im Verhältnis zu einem vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) definierten Standardhaus. Ein Beispiel: Das KfW-Effizienzhaus-70 benötigt pro Jahr 30 Prozent weniger Energie als das Referenzhaus. Dabei muss es sich nicht zwingend um einen Neubau handeln. Auch bestehende Gebäude lassen sich mit geeigneten Maßnahmen zu Niedrigenergiehäusern sanieren. Der höchste dabei zu erreichende Standard ist das Effizienzhaus 55. Bei einem Neubau ist das Maximum die Effizienzklasse 40.

Wie lässt sich ein bestehendes Gebäude zu einem Effizienzhaus 70 sanieren?

KfW-70-Haus: Wer sein Haus saniert, kann Energie und Geld sparen.

Wer sein Haus saniert, kann Energie und Geld sparen.

(Foto: Niels P. Jørgensen)

Hier ist die Unterstützung durch einen Energieexperten oder eine Energieexpertin gefragt. Mit ihrer Hilfe lässt sich ermitteln, was nötig ist, um den gewünschten Standard zu erreichen. Beispielsweise eine Gebäudedämmung, der Einbau moderner Fenster und Türen oder der Einsatz eines effizienten Heizsystems, etwa in Form einer Kombination aus Gasheizung mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe. Auch mit einer Holzheizung lassen sich nach Einschätzung von Fachleuten die Anforderungen meist einhalten. Grundsätzlich unterstützt die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe führen. Wichtig: Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, müssen die entsprechenden Anträge vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden. Außerdem müssen zwingend Energieeffizienz-Fachleute hinzugezogen werden. Hilfestellung bei der Suche leistet: www.energie-effizienz-experten.de. Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden mit bis zu 50 Prozent bezuschusst.

Gibt es noch andere Förderprogramme als die BEG?

Mit dem Start der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) zur Jahresmitte 2021 wollte der Bund die Komplexität der Förderlandschaft und damit den bürokratischen Aufwand reduzieren. Mit BEG ersetzt ein einziges Förderprogramm vier bisherige Förderprogramme. Somit reicht ein Antrag, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können. Für Einzelmaßnahmen gibt es unter Umständen zusätzliche Fördermittel aus Programmen von Ländern oder kommunalen Trägern. Die Verbraucherzentralen empfehlen, zu diesem Zweck Fördermitteldatenbanken zu durchforsten. Eine gute Übersicht bietet beispielsweise das "Förder.Navi" der Energieagentur NRW. Es ermöglicht eine Auswahl nach Förderthema, Förderart und Fördergeber.

Welche Art der Förderung gibt es?

Im Rahmen der BEG können Hauseigentümer zinsvergünstigte Kredite oder Zuschüsse erhalten. Die Kredite vergibt die KfW über eine Bank, Sparkasse oder Versicherung. Die Suche nach einem solchen Vermittlungspartner gestaltet sich jedoch nicht immer einfach, wie die Stiftung Warentest herausgefunden hat. Demnach erhalten Kreditsuchende bei Beträgen unter 50 000 Euro häufig eine Absage. Oder die Finanzinstitute gewähren Förderdarlehn nur in Kombination mit einem hauseigenen Kredit. Das steht ihnen frei, denn sie sind nicht zur Vergabe der Kredite (für die sie das Haftungsrisiko übernehmen) verpflichtet.

Wie hoch ist die Förderung für ein Effizienzhaus 70?

Die KfW vergibt für ein Effizienzhaus 70 einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 120 000 Euro je Wohneinheit. Die genauen Konditionen orientieren sich nach Auskunft der KfW "an der Entwicklung des Kapitalmarktes und werden am Tag der Zusage festgesetzt". Erfüllt die Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse, Voraussetzung dafür ist, dass erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent der Wärme-/Kälteerzeugung des Energiebedarfs erbringen) sind es sogar maximal 150 000 Euro.

Das Besondere ist der Tilgungszuschuss in Höhe von 35 Prozent der Darlehnssumme. Ist die EE-Klasse erreicht, gibt es einen zusätzlichen Tilgungsbonus in Höhe von fünf Prozent. Weitere fünf Prozent "iSFP-Bonus" kommen dazu, wenn die Baumaßnahmen dem "individuellen Sanierungsfahrplan" eines Energieberaters oder einer Energieberaterin folgen. Im günstigsten Fall müssen Sanierungswillige somit lediglich 55 Prozent des KfW-Kredits zurückzahlen. Alternativ zum Kredit können Haussanierer einen direkten Zuschuss von bis zu 75 000 Euro je Wohneinheit erhalten.

Steuerförderung statt Kredit und Zuschuss?

Wenn die zu sanierende Immobilie älter als zehn Jahre ist und der Eigentümer selbst darin wohnt, kann er anstelle von Förderkrediten oder Zuschüssen auch einen Steuerbonus nutzen. Dafür muss er nach Abschluss der von einem Fachunternehmen ausgeführten Arbeiten einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen. Das zieht dann - über drei Jahre verteilt - bis zu 20 Prozent der Ausgaben für die energetische Sanierung von der Steuerschuld ab, pro Wohneinheit jedoch höchstens 40 000 Euro. Voraussetzung ist, dass der Sanierer für die entsprechenden Maßnahmen nicht bereits anderweitig Steuervorteile genutzt oder öffentliche Förderung erhalten hat. Die Stiftung Warentest rät bei größeren Sanierungen, die staatlichen Fördertöpfe anzuzapfen. Wer dagegen nur einzelne Maßnahmen (etwa einen Austausch der Fenster) durchführen wolle, für den könne die Steuerförderung eine unkomplizierte Alternative sein, meinen die Warentester.

Wird auch gefördert, wer mit einer Sanierung keine Effizienzhaus-Stufe anstrebt?

Ja, die BEG fördert auch einzelne Sanierungsmaßnahmen inklusive Baunebenkosten, etwa Wärmedämmung, die Erneuerung von Fenstern und Türen oder die Erneuerung/Optimierung der Heizungsanlage. Hier beträgt die maximale Kreditsumme 60 000 Euro. Möglich ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 12 000 Euro. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag des Wohngebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt.

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