Corona:3 G im Job soll Gesetz werden

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SPD, Grüne und FDP wollen als mögliche neue Regierungskoalition im Bund eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz gesetzlich verankern. (Foto: dpa)

Künftig ist am Arbeitsplatz nur erwünscht, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Damit will die mögliche Ampel-Koalition die Pandemie in den Griff bekommen. Doch es bleiben Fragen.

Von Marija Barišić und Kassian Stroh

In Deutschland soll am Arbeitsplatz künftig generell 3G gelten. SPD, Grüne und FDP, also die mögliche neue Regierungskoalition im Bund, wollen dies in ihrem Gesetzentwurf zur Corona-Bekämpfung verankern, wie sie am Dienstag mitteilten. Damit dürfte dann nur noch zur Arbeit gehen, wer geimpft oder von Corona genesen ist oder einen aktuellen negativen Test vorlegen kann. Viele nicht unwichtige Details der geplanten Regelung sind aber noch offen. Das Bundesarbeitsministerium solle nun eine Formulierung für den Gesetzentwurf erarbeiten, der nächste Woche vom Bundestag beschlossen werden soll, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Sabine Dittmar.

Sie gehe davon aus, dass Nichtgenesene und Ungeimpfte jeden Tag einen negativen Test neu vorlegen müssten, sagte Dittmar. Zugleich werde das Arbeitsministerium auch klären, wer diese Tests bezahle. Bisher habe jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihm sein Arbeitgeber zwei Tests in der Woche zur Verfügung stelle; das solle auch so bleiben, kündigte Dittmar an. Die FDP hingegen hatte erst am Montag darauf verwiesen, dass man die kostenlosen Schnelltests für jeden, die sogenannten Bürgertests, wieder einführen werde, womit es dann auch eine kostenlose Testmöglichkeit für ungeimpfte Beschäftigte gäbe.

Eine 3-G-Regel am Arbeitsplatz gilt seit diesem Dienstag beispielsweise bereits in Bayern, wo derzeit besonders viele Corona-Infektionen gezählt werden. Dort liegen inzwischen mehr als 600 Corona-Patienten auf einer Intensivstation, die Sieben-Tage-Inzidenz beträgt 348. Bundesweit stieg sie am Dienstag auf den Rekordwert von 213,7.

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Wie genau 3G am Arbeitsplatz geregelt werden soll, dazu dürfte es in den kommenden Tagen viele Diskussionen geben. So ist etwa noch völlig unklar, ob und wie ungeimpfte oder nichtgenesene Arbeitnehmer sanktioniert werden sollen, wenn sie sich nicht testen lassen wollen. Auch wollen SPD, Grüne und FDP den Arbeitgebern zumindest vorübergehend das Recht geben zu erfahren, welche Beschäftigten bereits gegen Corona geimpft sind. In der Vergangenheit hatten hier die Gewerkschaften wegen des Datenschutzes Widerstand geleistet. Dazu liefen mit ihnen "intensive Gespräche", sagte Dittmar. Eine generelle Auskunftspflicht lehnt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nach wie vor ab. Sein Vorsitzender Reiner Hoffmann nannte eine 3-G-Regel am Arbeitsplatz am Dienstag aber "ein wirksames Mittel" - wenn nötige Tests vom Arbeitgeber bezahlt und in der Arbeitszeit gemacht würden.

SPD, Grüne und FDP stehen für ihren Gesetzentwurf in der Kritik, weil sie mit diesem zum 25. November die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" auslaufen lassen wollen. Die möglichen künftigen Ampel-Koalitionäre wehren sich gegen den Vorwurf, untätig zu bleiben oder die rasante Ausbreitung des Coronavirus zu verharmlosen. Mit Auflaufen dieser Regelung sei "keineswegs gesagt, dass Corona vorbei ist", beteuerte die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus (FDP). Man gebe aber die Entscheidung über Corona-Maßnahmen in die Parlamente zurück. Die Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink sagte, mit dem neuen Gesetz werde es für Länder und Kommunen auch weiter eine "rechtssichere Grundlage für alle notwendigen Maßnahmen" geben.

Die Frage, warum die Regeln nicht schon eher in den Gesetzentwurf aufgenommen worden seien, beantwortete Klein-Schmeink mit Kritik am noch amtierenden Bundesgesundheitsminister, Jens Spahn (CDU). Dieser habe "seine vielfältigen Möglichkeiten, tätig zu werden", nicht genutzt und der "werdenden Koalition" eine "Regelungslücke" hinterlassen. Sollte bei den neu eingeführten Regeln nachgesteuert werden müssen, so werde man das machen, sagte Klein-Schmeink.

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