Ungarn:Europäischer Gerichtshof: Gesetz gegen Flüchtlingshelfer ist rechtswidrig

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Hat ein erneutes Urteil zur umstrittenen polnischen Justizreform gefällt: der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. (Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa)

Ungarns Regierung will Bürger bestrafen, die Geflohenen bei vermeintlich aussichtslosen Asylanträgen helfen. Das geht zu weit, urteilt der EuGH.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Versuch der ungarischen Regierung, Helfer und Unterstützer von Migranten zu kriminalisieren, ist vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für rechtswidrig erklärt worden. Das oberste EU-Gericht gab einer Klage der EU-Kommission gegen das "Stop-Soros-Gesetz" aus dem Jahr 2018 statt. Benannt wurde es nach dem US-Milliardär George Soros, der von der ungarischen Regierung als Unterstützer humanitärer Organisationen attackiert wird.

Mit dem Gesetz hatte die rechtsnationale Regierung unter Ministerpräsident Victor Orban versucht, Aktivisten und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen (NGO) ihre Arbeit zu erschweren. Wer Flüchtlingen, die in Ungarn keine Aussicht auf Asyl haben, bei der Asylbeantragung hilft, sollte sich danach strafbar machen. Laut EuGH beschränkt dieses Gesetz den Zugang schutzbedürftiger Personen zu rechtlicher Beratung. Eine solche Beschränkung könne nicht durch das vom ungarischen Gesetzgeber ins Feld geführte Ziel gerechtfertigt werden, illegale Einwanderung zu bekämpfen.

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Nach den Worten des Gerichts greift das Gesetz viel zu weit aus, weil damit im Rahmen einer NGO-Arbeit praktisch jede Formulierungshilfe bei Asylanträgen strafbar sein kann - selbst dann, wenn die Helfer die Verfahrensvorschriften beachten und ohne jede Täuschungsabsicht agieren. Denn strafbar wäre Hilfe zum Beispiel auch dann, wenn der Aktivist zwar weiß, dass der Antrag nach ungarischem Recht keine Aussicht auf Erfolg hat, diese Vorschriften aber für EU-rechtswidrig hält. "Den Asylbewerbern kann auf diese Weise eine Unterstützung entzogen werden, die es ihnen ermöglichen würde, in einer späteren Phase des Asylverfahrens die Rechtmäßigkeit der anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften anzufechten", argumentiert der EuGH.

Die Regelung verunsichert Helfer

Hinzu kommt: Wer einen Asylbewerber unterstützt, kann laut EuGH bei der Antragsstellung oft noch gar nicht wissen, ob das Asylgesuch Aussicht auf Erfolg hat. Man könne von den Helfern aber nicht erwarten, dass sie selbst eine solche Prüfung vornähmen. Schon deshalb, weil die Asylbewerber selbst Schwierigkeiten haben könnten, "bereits in diesem Stadium die für die Erlangung des Flüchtlingsstatus relevanten Umstände geltend zu machen."

All dies schaffe ein hohes Maß an Unsicherheit für die Helfer. Die ungarische Regelung sei deshalb geeignet, jede Person, die Asylbewerbern Unterstützung gewähren möchte, "in hohem Maße abzuschrecken". Und dies, obwohl eine solche Unterstützung einzig und allein ermöglichen wolle, dass Flüchtlinge von ihrem Grundrecht auf Asyl Gebrauch machten.

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