Aktuelles Lexikon:Bußgeld

CDU-Politiker Philipp Amthor hat mit seiner Raserei eine Ordnungswidrigkeit begangen, keine Straftat. Trotzdem protestiert er.

Von Ronen Steinke

Ein schönes, altes Wort lautet: Tadel. Gemeint ist ein sozialethisches Unwerturteil. Es soll beim Missetäter oder der Missetäterin ein schlechtes Gewissen auslösen. Dies ist es, was im Kern den Unterschied ausmacht zwischen einer Geldstrafe und einer bloßen Geldbuße. Eine Geldstrafe geht mit einer "Tadelsfunktion" einher, so sagt es das Bundesverfassungsgericht: Es geht um eine Straftat, die Entscheidung obliegt einem Strafgericht, die Summe kann sehr hoch ausfallen, und die Geldstrafe wird im Strafregister vermerkt. Geldbußen dagegen gibt es für bloße Ordnungswidrigkeiten, sie werden von einer Behörde verhängt und liegen meist unter 1000 Euro. Der CDU-Politiker Philipp Amthor hat gerade eine Geldbuße in Höhe von 450 Euro und ein Fahrverbot für einen Monat erhalten, weil er 120 km/h gefahren sein soll, wo nur 70 km/h erlaubt waren. Das sind 50 km/h zu viel, das ist eine Menge - Amthors Glück ist, dass er nach dem alten Bußgeldkatalog belangt wurde, der bis zum 8. November galt. Der Katalog ist gerade deutlich verschärft worden, auch mit der Stimme des Bundestagsabgeordneten Amthor, sodass bei einer so hohen Geschwindigkeitsüberschreitung neuerdings 560 Euro und zwei Monate Fahrverbot fällig sind. Nur wenn man gegen ein behördliches Bußgeld Einspruch einlegt, wie es Amthor getan hat, wird dieses noch mal von einem Gericht überprüft.

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