Wolfratshausen:Missbrauch bei der Hausaufgabenbetreuung

Amtsgericht Wolfratshausen Eingang Bahnhofstraße

Gegen den Rentner wird vor dem Amtsgericht Wolfratshausen wegen Kindesmissbrauchs verhandelt.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Ein heute 66-jähriger Rentner soll sich an Mädchen sexuell vergriffen haben, während er diese ehrenamtlich betreute. Dafür steht er vor Gericht

Von Benjamin Engel

Sichtlich schwer fällt es dem Rentner, die Vorwürfe in ihrer vollen Tragweite klar einzuräumen. "Ich habe das immer total weggedrückt", beschreibt der 66-jährige Mann aus dem Landkreis seine pädophilen Neigungen. Vor dem Jugendschöffengericht in Wolfratshausen wird gegen ihn wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verhandelt. Der Angeklagte ist übergriffig geworden, als er zwischen 2016 und 2019 als Lesepate und in der Hausaufgabenbetreuung eines Asylhelferkreises ehrenamtlich tätig war. Er soll vier Mädchen im Alter zwischen acht und elf Jahren unsittlich gestreichelt, am berührt und sie sich auf den Schoß gesetzt haben. Zwei der Mädchen zeigten das an. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei knapp 19 500 kinderpornografische Dateien.

Vor Gericht legte der Angeklagte am Dienstag ein Geständnis ab. Der Mann räumte ein, sich unangemessen und übergriffig verhalten zu haben. "Es tut mir wirklich sehr leid, wie ich durch mein Verhalten Gefühle verletzt habe", erläuterte er. Dafür entschuldige er sich und sei auch bereit, das finanziell wiedergutzumachen.

Gleichzeitig wich der Mann der ausdrücklichen Nachfrage der Richterin Friederike Kirschstein-Freund nach damit verbundenen sexuellen Absichten - etwa als er einem der Mädchen die Hand auf den Oberschenkel legte - zunächst aus. Seine Antwort: "Nicht wirklich." Sofort danach bat er darum, die Verhandlung zu unterbrechen, um sich mit seinem Rechtsanwalt zu besprechen - und blieb trotzdem vage. Dass sexuelle Motive im Spiel waren, könne er nicht ausschließen, sagte er nun.

So eröffnete der erste Verhandlungstag im Prozess auch einen Einblick in die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten. Zwei der Mädchen hatten sich nach den sexuellen Übergriffen im November 2019 der Koordinatorin des Asylhelferkreises offenbart. Die stellte den Mann daraufhin zur Rede. "Er machte zu keinem Zeitpunkt den Eindruck, den Ernst der Lage zu verstehen", machte die Koordinatorin vor Gericht deutlich. Aus ihrer Sicht sei dem Mann nicht klar gewesen, was für schwere Übergriffe seine Handlungen gerade für heranwachsende Mädchen seien. Komisch sei ihr der Mann schon vorher vorgekommen. Sie berichtete von einer Situation, die eine Helferin schilderte. Danach soll der Angeklagte ein Kind sofort vom Schoß geschubst haben, als diese die Tür zum Hausaufgabenbetreuungsraum öffnete.

Der Polizei half der Mann bei den Ermittlungen, die verschlüsselten kinderpornografischen Dateien sichtbar zu machen, indem er Passwörter weitergab. Keinerlei Hinweise gab es wiederum darauf, dass der Angeklagte selbst Aufnahmen und Videos gemacht und verbreitet haben könnte. Der Mann behauptete, die Dateien von den 1990er-Jahren an bis 2012 erworben zu haben. Danach habe er keine zusätzlichen gekauft. Seine pädophilen Neigungen habe er generell im Griff. In der Frührente habe er sich ehrenamtlich zu engagieren begonnen. Die Lebensumstände der Kinder hätten ihn überfordert. Zudem wirft sich der Angeklagte vor, diese zu nah an sich ran gelassen zu haben. "Sie suchen sich von den Schwächsten die Allerschwächsten heraus", konstatierte die Jugendstrafrichterin. "Das empfinde ich als zutiefst verwerflich." Der Prozess wird fortgesetzt.

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