Vor dem ersten Schneefall:Gemeinde Gröbenzell erinnert an Räum- und Streupflicht

Teuer kann es für den werden, der seinen Gehweg nicht freiräumt. Darauf weist die Gemeinde Gröbenzell zum angekündigten ersten Schnee hin. (Foto: Johannes Simon)

Pünktlich zum angekündigten ersten Schneefall erinnert die Gemeinde Gröbenzell ihre Bürger an die Räum- und Streupflicht, die natürlich auch in den anderen Kommunen im Landkreis gilt. Es gehe darum, dass die Gehwege für Fußgänger frei seien und das Unfallrisiko minimiert werde, heißt es in der Pressemitteilung. Die Räum- und Streupflicht gilt an Werktagen von 6.30 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr. Dabei sollten die Gehwege soweit wie möglich von Schnee oder Eis befreit werden. Bei Glätte könnten Sand oder andere geeignete Mittel, jedoch kein Salz, gestreut werden. Zudem sei auf den Straßen ohne Gehweg eine Gehbahn am Rand zu sichern. Gleichzeitig macht die Gemeinde Gröbenzell darauf aufmerksam, dass "die Nicht-Sicherung von Gehwegen durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten mit einer Geldbuße belegt werden kann". Durch enorm steigende Entsorgungskosten des Kehrguts auf Wohnstraßen werde der Streudienst nur eingeschränkt vorgenommen. Der Räumdienst ist jedoch im Einsatz. Ebenso beschränke sich die Verteilung von Streusalz auf Kreuzungen, Gefällstrecken, Schulwege und Hauptverkehrsstraßen.

© SZ vom 26.11.2021 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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