Reichelt vs Spiegel:Gericht untersagt "Spiegel"-Bericht

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"Der Spiegel" und der ehemalige Chefredakteur der "Bild", Julian Reichelt, befinden sich seit Monaten in einem Rechtsstreit wegen eines Artikels mit dem Titel "Vögeln, fördern, feuern". (Foto: Marcus Brandt/dpa)

Das Nachrichtenmagazin muss einen Text über den früheren Bild-Chefredakteur Julian Reichelt aus dem Netz nehmen.

Von Claudia Tieschky

Der Spiegel hat einen Artikel über Ex- Bild-Chefredakteur Julian Reichelt mit dem Titel "Vögeln, fördern, feuern" vom März aus dem Netz genommen. Der Schritt erfolgte nach einem Beschluss des Landgerichts Hamburg. Dort war schon im Mai eine einstweilige Verfügung erlassen worden. Der Spiegel verbreitete den Text dennoch in einer ergänzten Form weiter digital. In dem Text ging es bereits um Machtmissbrauchsvorwürfe gegen Reichelt, der im Oktober, ein halbes Jahr nach dem Bericht, freigestellt wurde, genauer: Es ging um die Hintergründe des Compliance-Verfahrens, nach dem Reichelt aber erst einmal im Amt blieb.

Kern des Rechtsstreits um den Text ist die Frage, ob Julian Reichelt vom Spiegel ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme bekam. Der Spiegel findet: Ja. Reichelt dagegen hatte eidesstattlich versichert, von der, wie es vom Landgericht Hamburg damals hieß, "bei Bild beziehungsweise Axel Springer eingereichten und nicht an ihn gerichteten" Anfrage erst im Lauf des Rechtsstreits erfahren zu haben.

Julian Reichelt vor seiner Freistellung. (Foto: Jörg Carstensen/picture alliance/dpa)

Der Spiegel hatte nach dem ersten Urteil vom Mai argumentiert, aus dem Beschluss folge nicht, dass die Verdachtsberichterstattung des Magazins grundsätzlich unzulässig gewesen sei. Der Verlag entschied, den Text online zu lassen, um Stellungnahmen aus dem Gerichtsverfahren ergänzt. In einer Anmerkung unter dem Text informierte der Spiegel zudem darüber, dass Reichelt versichere, die Fragen des Spiegel nicht erhalten zu haben; ein Angebot des Spiegel vom März, eine Stellungnahme nachzutragen, habe er nicht angenommen, hieß es dort auch. "Der vom Landgericht als Grund der Unzulässigkeit angeführte Punkt" sei durch diese Ergänzung entfallen.

Das Gericht sah das nun anders. Die Kammer habe ausgeführt, dass die "ergänzten Passagen wertungsmäßig" keinen relevanten Unterschied zu der Berichterstattung ausmachten, die mit der einstweiligen Verfügung untersagt worden ist, teilt der Spiegel mit. Das Magazin will um den Text weiterkämpfen: Gegen den neuen Beschluss von 15. November, der auch ein Ordnungsgeld von 2000 Euro verhängt, hat das Magazin sofortige Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingelegt, wie eine Sprecherin mitteilt.

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