Fürstenfeldbruck:Fünf Anzeigen wegen Missachtung von 3 G

In sehr vielen Bereichen gelten erneut verschärfte Corona-Maßnahmen. Für die Kontrollen der Einhaltung der jeweiligen G-Regel im Landkreis ist das Landratsamt zuständig. Dabei werden die Mitarbeiter von der Polizei unterstützt, denn aufgrund der "anderen Corona-Aufgaben" mangele es derzeit an personellen Kapazitäten, um selbst unterwegs zu sein, erklärt Ines Roellecke, Pressesprecherin des Landratsamts Fürstenfeldbruck. "Selbstverständlich" werde allen Anzeigen nachgegangen, sagt sie. Beim Landratsamt gingen seit November fünf Anzeigen von Bürgern und Bürgerinnen wegen vermuteter Verstöße gegen die 3 G-Regel in der Gastronomie ein. Diese seien an die Polizei übermittelt worden, sagte Roellecke. Vom Landratsamt Fürstenfeldbruck selbst wurden zwei Kontrollen zur Einhaltung der G-Nachweispflicht bei Veranstaltung durchgeführt. "Es gab hier keine Beanstandungen", sagte Roellecke. In der Vergangenheit seien jedoch bereits "zahlreiche" Verwarnungen ausgesprochen worden. Aktuell gebe es ein laufendes Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Der bayerische Corona-Bußgeldkatalog sieht für Veranstalter oder Inhaber von Betrieben oder Einrichtungen eine Strafe von 5000 Euro vor, wenn diese nicht sicherstellen, dass ein entsprechender G-Nachweis vorliegt. Den Personen ohne gültigen Nachweis, geimpft, genesen oder getestet zu sein, droht eine Strafe von 250 Euro.

© SZ vom 30.11.2021 / frsc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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