Lockdown:Händler können auf Mietkürzung hoffen

Coronavirus - Düsseldorf

Ein geschlossenes Uhren- und Schmuckgeschäft auf der Königsallee in Düsseldorf während des Lockdowns.

(Foto: Martin Gerten/picture alliance/dpa)

Der Bundesgerichtshof hält es für möglich, dass Geschäftstreibende weniger Miete zahlen müssen, wenn die Schließung staatlich angeordnet wird.

Die staatlich angeordneten Geschäftsschließungen in der Corona-Pandemie können voraussichtlich dazu führen, dass die Betreiber von Einzelhandelsgeschäften nicht die volle Miete bezahlen müssen. Dieses Urteil zeichnete sich am Mittwoch in einer Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ab. Der zuständige Senat für gewerbliche Mietverträge will sein endgültiges Urteil am 12. Januar 2022 verkünden.

Im konkreten Fall ging es um eine Filiale der Kik-Modekette im Raum Chemnitz. Nachdem die sächsische Landesregierung wegen hoher Corona-Infektionen Geschäftsschließungen verfügt hatte, zahlte das Unternehmen für April 2020 die Monatsmiete von 7854 Euro nicht. Der Vermieter klagte, erhielt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden aber nur teilweise Recht. Das OLG verteilte das Risiko hälftig und sprach dem Vermieter nur die Hälfte der Miete zu.

Dagegen legte dieser Revision vor dem BGH ein, der das Pilotverfahren am Mittwoch verhandelte. Aber auch Kik legte Revision ein und will vor dem BGH eine völlige Freistellung von der Monatsmiete erreichen. Der Vorsitzende Hans-Joachim Dose sagte in seiner Einführung zur Verhandlung am Mittwoch, dass eine Anpassung des Mietvertrags angesichts staatlich verordneter Geschäftsschließungen wohl möglich sei. Eine pauschale hälftige Lösung könne es aber nicht geben. Vielmehr müsse die Zumutbarkeit der Mietzahlung jeweils im Einzelfall geprüft werden. Dabei müssten jeweils auch staatliche Hilfen berücksichtigt werden und was das Unternehmen selbst unternommen habe, um Verluste auszugleichen. (AZ: XII ZR 8/21)

Seit dem Jahreswechsel 2020/21 ist gesetzlich klargestellt, dass gewerbliche Mieter eine Anpassung ihres Mietvertrags verlangen können, wenn sie wegen Corona-Maßnahmen schließen müssen oder ihr Geschäft nur mit starken Einschränkungen öffnen dürfen. Es gibt aber keine Vorschrift, die besagt, dass ihnen ein Teil der Miete erlassen werden muss. In dem Fall geht es um eine Filiale des Textil-Discounters Kik im Raum Chemnitz.

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