Gilching:Gemeinde erinnert an Räumpflicht

Sobald es schneit und friert, müssen Gehsteige geräumt sein, ansonsten können Schadensersatzansprüche auf die Anwohner zukommen: Die Gemeinde Gilching weist zu Beginn des Winters auf die Räum- und Streupflicht hin. Fußgängerwege müssen auf 1,20 Meter Breite geräumt und mit Sand oder Splitt bestreut werden. Fehlt ein Bürgersteig, ist eine Trasse auf der Fahrbahn freizuräumen. Der Einsatz von Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt. Die Wege sollen an Werktagen von 7 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr geräumt sein. Splitt gibt es kostenlos dienstags (12 bis 16 Uhr) und freitags (9 bis 12 Uhr) in haushaltsüblichen Mengen im Bauhof der Gemeinde (Rudolf-Diesel-Straße 3). Weitere Infos finden sich unter www.gilching.de.

© SZ vom 04.12.2021 / cldo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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