Verhandlung am Amtsgericht:Unter Suchtdruck

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Junge Arzthelferin fälscht Rezepte für Aufputschmittel

Am Probetag hatte die neue Arzthelferin in einer Praxis am Westufer des Starnberger Sees einen guten Eindruck hinterlassen. Auch später schöpfte niemand einen Verdacht - bis die Sache nach drei Monaten im März dieses Jahres aufflog und ihr fristlos gekündigt wurde: Laut Anklage hatte die junge Frau in 17 Fällen Rezepte gefälscht, dabei hatte sie siebenmal den Account einer Kollegin benutzt, um Tabletten zum Aufputschen für sich abzuzweigen. Die 22-jährige Angeklagte wurde am Montag vom Amtsgericht Starnberg wegen Urkundenfälschung und Ausspähens von Daten zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 15 Euro verurteilt.

Die Arzthelferin gestand die Taten und bereute ihr Verhalten. Sie sei damals süchtig gewesen, habe aber inzwischen eine sechsmonatige Therapie erfolgreich abgeschlossen. Die Angeklagte gab jedoch an, derzeit arbeitslos zu sein und noch nicht zu wissen, welchen Job sie künftig ausüben wolle. Sie werde aber nicht mehr als Arzthelferin arbeiten, erklärte die Angeklagte.

In der Verhandlung sagte eine Mitarbeiterin der betroffenen Praxis aus, nichts von den Machenschaften der jungen Kollegin bemerkt zu haben. Dennoch kam man dieser auf die Schliche, woraufhin die Ermittler in der Wohnung der Verdächtigen erhebliche Mengen an Tabletten in einem Rucksack und Rezepte entdeckten, die noch nicht eingelöst waren. Der Staatsanwalt hielt der Angeklagten im Prozess zugute, ein umfangreiches Geständnis abgelegt und damals "unter Suchtdruck" gehandelt zu haben. Allerdings habe sie ihre besonder Stellung als Praxismitarbeiterin ausgenutzt und das Vertrauen erheblich missbraucht, betonte der Strafverfolger. Folglich habe sie ihre Arbeit verloren und auch der eigenen Familie Probleme bereitet.

Richterin Karin Beuting sah den Fall genauso und folgte dem Antrag des Staatsanwalts. Mit dem Urteil ist die Frau nun vorbestraft. "Ich hoffe, dass Sie jetzt standhaft bleiben und wir uns nicht wieder sehen müssen", sagte die Richterin zur einsichtigen Angeklagten.

© SZ vom 07.12.2021 / deu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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