Arbeitsrecht:Versichert im Home-Office

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Home-Office stürzt, ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das Beschreiten der Treppe ins Home-Office habe allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme gedient und sei deshalb als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert, so der 2. Senat. Im konkreten Fall hatte ein Gebietsverkaufsleiter im Außendienst geklagt, der auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro auf einer Wendeltreppe ausgerutscht war und sich dabei einen Brustwirbel gebrochen hatte.

© SZ vom 09.12.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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