Steuerskandal:Schweiz will "Mr. Cum-Ex" ausliefern

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Der frühere Steueranwalt Hanno Berger ist einer der prominentesten Akteure in der Cum-Ex-Affäre. (Foto: privat)

Hanno Berger, einer der mutmaßlichen Hauptdrahtzieher im Steuerskandal, soll vor Gericht kommen.

Von Klaus Ott und Nils Wischmeyer, München

Seit fünfeinhalb Monaten schon sitzt der Frankfurter Steueranwalt Hanno Berger in der Schweiz in Auslieferungshaft. Die deutsche Justiz will seiner habhaft werden, um ihn im Cum-Ex-Steuerskandal als einen der Hauptbeschuldigten vor Gericht zu bringen. Und wie es aussieht, wird Berger einem Prozess wohl nicht mehr lange entgehen können.

Das Bundesstrafgericht in der Schweiz hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss eine Beschwerde des Steueranwalts gegen eine Auslieferung rundweg zurückgewiesen. "Die Beschwerde erweist sich in all ihren Punkten als unbegründet, weshalb sie vollumfänglich abzuweisen ist", schreibt das Bundesstrafgericht.

Der 51-seitige "Entscheid", so der offizielle Titel, gilt als wegweisend. Berger kann zwar noch das Schweizer Bundesgericht als letzte Instanz anrufen, was auch zu erwarten ist. Der Steueranwalt, der als "Mr. Cum-Ex" gilt und der sich vor neun Jahren in die Schweiz abgesetzt hat, schöpft erfahrungsgemäß alle juristischen Mittel aus.

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Kenner des Falls Berger gehen aber davon aus, dass "Mr. Cum-Ex" beim Bundesgericht wenig Chancen hat und spätestens im Frühjahr 2022 nach Deutschland überstellt wird. Dort liegen gleich zwei dicke Anklagen gegen ihn vor, die zu Prozessen in Wiesbaden und Bonn führen dürften. Das wären die bislang spektakulärsten Cum-Ex-Prozesse in Deutschland.

Der 71-Jährige gilt als einer der Hauptdrahtzieher in diesem Steuerskandal. Banken und Börsenhändler haben mit Hilfe von trickreich agierenden Juristen den deutschen Fiskus um schätzungsweise mehr als zehn Milliarden Euro erleichtert. Mit einem einfach und zugleich schwer durchschaubaren Trick: Die Banken und deren Helfer ließen sich über viele Jahre hinweg beim Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende eine einmal gezahlte Steuer auf die Dividendenerlöse mehrmals erstatten.

In Deutschland wird inzwischen gegen mehr als 1000 Beschuldigte ermittelt. Staatsanwälte bezeichnen Berger als "Spiritus Rector", sprich als Initiator, vieler solcher Aktiendeals. Ob dem wirklich so gewesen ist, müsste sich im Falle einer Auslieferung und von Prozessen dann bei Gericht erweisen. Berger weist seit Jahren alle Vorwürfe vehement zurück. Bei laufenden Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung.

Berger soll, so die Vorwürfe der Strafverfolger, zusammen mit zahlreichen Geschäftspartnern den Fiskus getäuscht und Steuern in Höhe von insgesamt 392 Millionen Euro hinterzogen haben. Ganz genau 391 893 343 Euro und 96 Cent. Im Falle einer Auslieferung und Verurteilung müsste der Steueranwalt mit einer hohen Haftstrafe rechnen. Berger weist den Vorwurf der Steuerhinterziehung zurück.

Dem Entscheid des Schweizer Bundesstrafgerichtes zufolge hat Berger dort vorgetragen, der in Deutschland gegen ihn erhobene Vorwurf der strafbaren Steuerhinterziehung sei "politisch motiviert". Verschiedene hochrangige Mitglieder der Exekutive, also Regierungsmitglieder, würden im Schulterschluss mit den Medien eine Hetzjagd auf die angeblichen "Steuerräuber" und ihn im Besonderen veranstalten.

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Das Bundesstrafgericht erklärte dazu, allein der Umstand, dass in Deutschland die gegen Berger und weitere Personen erhobenen Vorwürfe und die "allfälligen Verantwortlichkeiten auf der administrativen sowie politischen Führungsebene in Politik und Medien kontrovers diskutiert" würden, begründet nicht per se eine politische Motivation der Strafverfolgung. Das Interesse der deutschen Öffentlichkeit liegt offensichtlich im spektakulären Ausmaß der gegen Berger und die weiteren Angeklagten erhobenen Vorwürfe zulasten des deutschen Staates.

"Bei dieser Sachlage bestehen keine Gründe für die Annahme, dass das Strafverfahren gegen ihn aus politischen Gründen eingeleitet worden wäre", schreibt das Bundesstrafgericht. Die Beschwerde Bergers erweise sich daher "auch in diesem Punkt als unbegründet".

Der deutsche Bundesgerichtshof hat Mitte des Jahres höchstrichterlich entschieden, dass gezielte Cum-Ex-Deals zulasten der Staatskasse als kriminell einzustufen seien. In zwei Prozessen vor dem Landgericht Bonn wurden bereits Gefängnisstrafen verhängt, teilweise auf Bewährung. Ob sich jemand schuldig gemacht hat, muss aber in jedem einzelnen Fall neu geprüft und entschieden werden.

Bergers Schweizer Anwalt war für eine aktuelle Stellungnahme zum Entscheid des Bundesstrafgerichts nicht erreichbar. Der Anwalt befindet sich seinem Büro zufolge im Urlaub.

In die Schweiz hatte Hanno Berger sich bereits Ende 2012 abgesetzt, als Ermittler die Büros seiner damaligen Frankfurter Steuerkanzlei durchsuchten. Mit seinem neuen Wohnsitz im Engadin konnte er sich jahrelang der deutschen Justiz entziehen. Vor gut fünf Monaten hatte dann aber das Bundesamt für Justiz in Bern auf Ersuchen deutscher Behörden einen Auslieferungshaftbefehl gegen Berger erlassen, damals auf Basis zweier deutscher Haftbefehle und eines Auslieferungsantrags. Seither sitzt Hanno Berger in der Justizvollzugsanstalt Cazis Tignez in der Schweiz ein.

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