Steuerrecht:Bundesfinanzhof bekommt neuen Präsidenten

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Der Bundesfinanzhof in München ist die oberste Instanz in allen Fragen des Steuer- und Zollrechts. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Anderthalb Jahre lang war die Stelle als oberster Steuerrechtler des Landes vakant, nun ist klar: Hans-Josef Thesling übernimmt den Posten - nach zähem Streit.

Von Stephan Radomsky

Eigentlich hätte es ja viel schneller gehen sollen, frei war die Stelle schließlich schon seit Mitte 2020 und die Ernennungsurkunde hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bereits vor fast einem Jahr unterschrieben. Es dauerte dann aber doch bis Dienstag, ehe Hans-Josef Thesling sie auch bekam. Damit ist nun endgültig klar: Der 60-jährige Ministerialbeamte aus Nordrhein-Westfalen übernimmt als Präsident des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. Er wird damit quasi oberster Steuerrechtler des Landes.

Der Berufung vorausgegangen war ein zäher Streit. Nachdem Rudolf Mellinghoff, ein ehemaliger Verfassungsrichter, im vorletzten Sommer als BFH-Präsident in den Ruhestand gegangen war, wollte die damalige Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Spitze des Gerichts neu besetzen: mit dem CDU-Mitglied Thesling an der Spitze und Anke Morsch, der ehemaligen saarländischen Justiz-Staatssekretärin von der SPD, als dessen Stellvertreterin. Gegen beide Personalien reichten unterlegene Kandidaten aber Klage ein. Kritiker innerhalb des BFH und im Deutschen Richterbund warfen sowohl Thesling als auch Morsch vor, dass ihnen die höchstrichterliche Erfahrung für die Spitzenämter fehle und sie nur Kandidaten des Parteiproporzes seien.

Hans-Josef Thesling (links) erhält seine Ernennungsurkunde von Justizminister Marco Buschmann (FDP). Fertig war sie schon länger. (Foto: Photothek/Leon Kügeler)

Im vergangenen November dann war zumindest der juristische Streit um die Berufung Theslings entschieden worden: Sowohl den Eilantrag einer unterlegenen Bewerberin als auch die folgende Anhörungsrüge wurden vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. Damit war der Weg frei für seine Berufung. Weiterhin offen ist dagegen der Streit um die Personalie Morsch. Zu ihrer Berufung als Vizepräsidentin steht die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs noch aus.

Zuletzt hatte Thesling gut drei Jahre lang als Abteilungsleiter im NRW-Justizministerium gearbeitet. Zuvor hatte der Jurist Karriere in der Finanzverwaltung des Landes gemacht: Zunächst als Finanzbeamter, später als Richter, bevor er in die Landtagsverwaltung nach Düsseldorf wechselte. 2016 dann wurde er als Präsident ans Finanzgericht Düsseldorf berufen. Zusätzlich zum Präsidentenamt übernimmt Thesling in München nun den Vorsitz des IX. BFH-Senats, der sich mit der Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie der gewerblichen Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften befasst.

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