Dachau:Das Kleingarten-Idyll muss weichen

Dachau: Brigitte und Heinz Fruhner müssen ihren Kleingarten am Schäferweg zurückbauen. Laut Stadt ist die Hütte ein Schwarzbau und steht in einem Überschwemmungsgebiet.

Brigitte und Heinz Fruhner müssen ihren Kleingarten am Schäferweg zurückbauen. Laut Stadt ist die Hütte ein Schwarzbau und steht in einem Überschwemmungsgebiet.

(Foto: N. P. Jørgensen)

27 Kleingärtner am Schäferweg müssen ihre Parzellen zurückbauen. Die Anlage liegt im Überschwemmungsbiet des Gröbenbachs. Die Gartler finden den Rückbau "überzogen" und "unlogisch".

Von Shafia Khawaja, Dachau

Beete mit Hibiskus, Rosen und Zwiebelknollen. Dazwischen Apfel-, Kirsch- und Zwetschgenbäume. Brigitte Fruhner hat einiges auf dem 500 Quadratmeter großen Grundstück angebaut. Seit sieben Jahren pachtet sie eine Parzelle in der Kleingartenanlage am Schäferweg. Es gibt keine geteerten Wege oder massiven Steinmauern, sondern nur teils verwilderte Hecken und leichte Holzzäune: "Durch die hohen Bäume wirkt es so, als wäre man im Wald. Es ist eine halbe Wildnis und sehr naturnah, ich sehe sehr oft Tiere oder Vögel", schwärmt Brigitte Fruhner. Doch nun muss die Anlage weichen - nicht nur weil sie ein Schwarzbau ist, sondern weil sie in einem Überschwemmungsgebiet steht

Für die 27 Kleingärten am Schäferweg - so viele sind es nach Angaben der Stadt Dachau - gibt es offiziell keine baurechtliche Genehmigung: Im Vertrag wird die Parzelle deshalb als Flurnummer verpachtet. In Dachau wurden insgesamt 73 Kleingärten nie von der Stadt genehmigt und gelten deshalb rechtlich gesehen als Schwarzbauten. Viele der Anlagen entstanden in den Sechzigern und wurden von ihren Besitzern nicht bei der Stadt angemeldet. Die Kleingartenanlagen liegen im sogenannten Außenbereich und dürfen daher nicht bebaut werden. Der Bereich ist allein für Landwirte oder Energieerzeugungsanlagen vorbehalten.

Um die Anlage zu legalisieren müsste der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan erstellt werden. "In zwei Fällen - bei der Kleingartenanlage im Himmelreich und an der Moosstraße - ist uns eine nachträgliche Legalisierung gelungen", so Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD). Bei der Kleingartenanlage am Schäferweg könne der Flächennutzungsplan nicht zu Gunsten einer Legalisierung geändert werden, da die Anlage im Überschwemmungsgebiet des Gröbenbachs liegt.

Ein Mal in hundert Jahren kommt zu einer Überschwemmung im Gebiet des Gröbenbachs

"Bei größeren Gewässern ist es ein routinemäßiger Vorgang Überschwemmungsgebiete zu ermitteln - so auch am gesamten Gröbenbach", erklärt Christian Leeb vom Wasserwirtschaftsamt (WWA) München. Mithilfe eines Lasers wird aus der Luft ein Geländemodell auf Grundlage des Gewässerprofils erstellt und berechnet, wo das Wasser im Falle einer Überflutung hinfließen würde. Nach einer statistischen Berechnung käme es ein Mal in hundert Jahren zu einer Überschwemmung im Gebiet des Gröbenbachs. Seit 2019 ist das Überschwemmungsgebiet offiziell vom Landratsamt festgesetzt - eine Bebauung ist deshalb nicht möglich.

Das WWA fordert nun den Rückbau aller baulichen Anlagen, um den Hochwasserschutz zu gewährleisten. "Der Wille zur Legalisierung war da. Ich weiß, an diesen Gärten hängt viel Herzblut dran, aber wir können aufgrund der Hochwasserschutzbelange leider keine Genehmigung erwirken", bedauert Oberbürgermeister Hartmann. Die Stadträte haben deshalb gegen eine Legalisierung der Kleingartenanlage gestimmt. "Wenn die Hütten in der Vergangenheit genehmigt worden wären, wäre nichts passiert. Aber so genießen sie seit 40 Jahren keinen Bestandschutz", erklärt Hartmann.

Brigitte Fruhner kann die Maßnahmen nicht nachvollziehen: "Die Kleingartenanlage an der Moosstraße ist nicht in der Kartierung des Hochwasserschutzes deklariert, obwohl sie mehr oder weniger 20 Meter vom Gröbenbach entfernt liegt". Die Kleingartenanlage an der Moosstraße liegt rechtsseitig vom Gröbenbach und der Langwieder Straße - das Wasser fließe deshalb nicht dorthin: "Aufgrund der flachen Beschaffenheit des Gebiets treten Überschwemmungen nur linksseitig auf", erklärt Leeb. Das trifft nur auf die Anlage am Schäferweg - nicht aber die an der Moosstraße - zu.

Kann in einem Garten ausreichend Wasser versickern?

Für Fruhner ist die Reaktion "überzogen" und "übertrieben". Der geforderte Rückbau erscheint ihr "unlogisch". Der Rückbau umfasst Gartenhütten, Zäune, Einfriedungen und Bodenversiegelungen. Diese würden den Wasserabfluss und vor allem den Wasserrückhalten behindern, teilte das WWA in einer Pressemitteilung mit. Einzelne Parzellen seien teilweise zwar "naturnah gestaltet", aber die Anlage aus Gartenhäusern, Schuppen, Zäunen und engen Hecken führe in ihrer Gesamtwirkung dazu, dass das Wasser nicht auf natürlichem Weg abfließen kann. Stattdessen bilden sich Mulden und das Wasser versickert nur teilweise.

Für Brigitte Fruhner unverständlich: Ihre Hütte steht auf Kies, durch Wühlmäuse und Maulwürfe sei der Boden weich und aufgelockert. "Hier ist seit 40 Jahren kein Traktor rübergefahren, ich kann mir nicht vorstellen, dass das Wasser nicht versickern kann", meint Fruhner. An der Grenze zur Kleingartenanlage wachsen außerdem Birken: "Die ziehen Wasser ohne Ende", so Fruhner.

Der Untergrund sei zwar gut sickerfähig, meint Christian Leeb: "Bei einem Hochwasserereignis ist der Boden aber schon so sehr mit Wasser gesättigt, dass er kein Wasser mehr aufnehmen kann, zum Beispiel durch anhaltenden Starkregen". Ein Rückbau zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes sei deshalb "wasserwirtschaftlich erforderlich", da die "dicht gedrängte Gartennutzung" ihre Funktion als Rückhaltefläche verloren hätte.

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(Foto: N. P. Jørgensen)

Das städtische Bauamt verständigt sich jetzt mit den Pächtern über den Rückbau. Die Hälfte der dortigen Pächter habe bereits 2019 einen Rückbauvertrag unterschrieben, so Oberbürgermeister Hartmann. Alle Pächter und Pächterinnen werden nun innerhalb einer Frist von voraussichtlich fünf Jahren die Kleingartenanlage verlassen müssen. "Wir wollen es so gut wie möglich hinbekommen, dass die Leute nicht von heute auf morgen wegmüssen", so Hartmann. Dafür wolle die Stadt schauen, ob weitere Flächen erweitert oder genutzt werden können. Diejenigen, die weiterhin einen Garten wollen, sollen künftig berücksichtigt werden.

Brigitte Fruhner ist skeptisch: "Ein neu ausgewiesener Garten kann diese Atmosphäre gar nicht haben." An der Anlage an Schäferweg, schätzt sie vor allem das "Urwüchsige" und die hohen Bäume: "Hier ist nichts mit der Nagelschere gerade geschnippelt". Ein freies Feld müsse wieder neu angelegt werden - das sei mit zu viel Arbeit verbunden und keine Option für Brigitte Fruhner: "Mein Mann geht auf die 70 zu. Wenn wir überhaupt Bäume anbauen, dann hätten wir nur Stangerl." Auf ihrem Grundstück am Schäferweg waren bereits ein Gartenhaus, ein Brunnen und Gerätschaften vorhanden. Fruhner sagt, eine Parzelle in einer neuen Gartenanlage sei eher etwas für Jüngere.

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