Volkswagen:Kein Schadenersatz für Gebrauchte

Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens, die mit ihrer Schadenersatz-Klage gegen VW zu lange gewartet haben, gehen endgültig leer aus. Für sogenannten Restschadenersatz, den es in bestimmten Fällen bei Verjährung noch geben kann, lägen hier nicht die Voraussetzungen vor, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Bei Neuwagen ist die Frage noch offen. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter entschieden auch, ab wann es grob fahrlässig war, nicht zu prüfen, ob das eigene Auto vom Skandal betroffen ist. Das ist für die Frage wichtig, wann Ansprüche gegen VW verjähren. Ein höchstrichterliches Urteil zum Restschadenersatz war mit Spannung erwartet worden, denn das Thema steht inzwischen im Mittelpunkt der juristischen Auseinandersetzung um den VW-Skandalmotor EA189. Am BGH dreht sich ein Großteil der derzeit eingehenden Diesel-Revisionen vor allem darum. Laut Volkswagen betrifft das Thema insgesamt knapp 10 000 laufende Verfahren, in mehr als 70 Prozent der Fälle geht es um gebraucht gekaufte Autos - hier ist jetzt der Ausgang vorgezeichnet. Auch bei den Neuwagen dürfte es bald eine Entscheidung geben. Dazu verhandelt ein anderer BGH-Senat am 21. Februar.

© SZ vom 11.02.2022 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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