Hochrisikogebiete:Reiseregeln werden gelockert

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Auch Familien mit Kindern sollen wieder unbeschwerter in den Urlaub fahren können. (Foto: Westend61/imago)

Die Einstufung von Hochrisikogebieten war lange umstritten. Nun nimmt das RKI alle Länder auf einmal von seiner Liste - eine gute Nachricht vor allem für Familien mit ungeimpften Kindern.

Von Irene Helmes und Monika Maier-Albang

Es war eine oft absurde Situation: Während die Inzidenz in Deutschland zeitweise über 1500 lag, galten Länder mit deutlich niedrigeren Infektionsraten als Hochrisikogebiete mit entsprechenden Quarantänepflichten bei der Heimkehr. Die Nachteile besonders bei Reisen von Familien mit Kindern, die noch zu jung für eine Impfung sind, müssten aufgehoben werden, hieß es deshalb von vielen Seiten. Nach Verzögerungen ist nun der entsprechende Kabinettsbeschluss zur Änderung der Einreiseverordnung erfolgt, wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mitteilte - und Reisen werden vor allem für Familien mit kleinen Kindern leichter gemacht.

Was ändert sich für Urlaubsrückkehrer?

Als Hochrisikogebiete mit weitergehenden Auflagen bei der Einreise sollen laut Bundesgesundheitsministerium künftig nur noch Länder gelten, in denen gefährlichere Corona-Varianten als Omikron grassieren. Als direkte Folge daraus streicht das RKI alle bisherigen Hochrisikogebiete von seiner Liste.

Wichtig für Familien: Sollten künftig Länder erneut als Hochrisikogebiete ausgewiesen werden, können sich Kinder unter zwölf Jahren bei der Rückkehr - anders als bisher - direkt aus einer Quarantäne frei testen. Für Kinder unter sechs soll sie für solche Gebiete ganz entfallen. Das Bundesgesundheitsministerium verweist zur Begründung auch darauf, dass es für Kinder unter zwölf Jahren bisher keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt.

Nicht verändert werden soll die grundsätzliche 3-G-Regel bei der Einreise und somit die Testpflicht für Ungeimpfte: Sie müssen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen, auch wenn sie aus Nichtrisikogebieten gekommen sind.

Reisen und Corona
:Das sind die Regeln für Urlaub in Europa

Muss man an der Grenze noch Impfnachweise oder Tests vorlegen? Wo besteht vor Ort Maskenpflicht - und was gilt bei einer Infektion während der Reise? Der Überblick über die aktuellen Corona-Regeln in den Urlaubsländern in einer interaktiven Karte.

Von Daniela Gorgs (Daten), Benedict Witzenberger (Daten), Eva Dignös, Irene Helmes und Birgit Kruse

Wann treten die neuen Regeln in Kraft?

Die Neuregelungen gelten schon zum 3. März, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte und das RKI auf seiner Website schreibt. In Hamburg beginnen am 7. März die Frühjahrsferien. Andere Bundesländer starten im April in die Osterferien: In Schleswig-Holstein und Niedersachsen beginnen diese am 4. April, in Bayern und Nordrhein-Westfalen am 11. April.

Reisen in welche Länder werden dadurch einfacher?

Zuletzt waren alle Nachbarländer Deutschlands und Dutzende weitere Staaten weltweit als Hochrisikogebiete eingestuft. Alle diese Warnungen entfallen ab 3. März ersatzlos, wie das RKI auf seiner Website mitteilt. Allerdings mit dem Hinweis: "Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern." Es gilt also weiterhin die Aufforderung, bei Reisen aktuell die jeweilige Kategorisierung eines Landes zu überprüfen.

Als Hochrisikogebiete sollen künftig Gebiete eingestuft werden, in denen Varianten mit "besorgniserregenderen Eigenschaften" grassieren als die derzeit dominierende Omikron-Variante - etwa mit ähnlich krankmachenden Eigenschaften wie bei der Delta-Variante, so das Gesundheitsministerium.

Was bedeutet die Kategorie Hochrisikogebiet für den Urlaub an sich?

Eine Einstufung als Hochrisikogebiet mit der damit verbundenen sogenannten "Covid-19-bedingten Reisewarnung" kann auch teure Folgen haben, wenn der Urlaub nicht so verläuft wie erhofft. Denn nicht alle Auslandsreisekrankenversicherungen zahlen ohne Einwände bei Aufenthalten in Hochrisikogebieten, warnte jüngst die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Der Schutz vor Ort könne bei solchen Fällen je nach Vertrag komplett entfallen - auch bei Unfällen oder Erkrankungen, die nichts mit Corona zu tun haben. Insofern ist es auch in dieser Hinsicht eine Erleichterung für Urlauber, wenn ihr Zielland nicht als Hochrisikogebiet kategorisiert ist. Ansonsten raten Verbraucherschützer, die Konditionen des fraglichen Versicherungsvertrags zu überprüfen und gegebenenfalls den Tarif anzupassen oder eine neue Police abzuschließen.

Wie sieht es insgesamt mit Einreisebeschränkungen an den europäischen Grenzen aus?

Derzeit zeigt sich - auch nach einem Beschluss auf EU-Ebene von Ende Januar - der Trend zu Vorgaben, die das EU-Covid-Zertifikat in den Mittelpunkt stellen. Dann entscheidet also nicht mehr die Inzidenz im Herkunftsland über Test- und Quarantänepflichten im Urlaubsland, sondern der nachweisbare Status als geimpft, genesen oder getestet. Kinder bis zwölf Jahre sind oft ausgenommen. Allerdings haben viele Staaten auch noch spezielle Regeln.

Es empfiehlt sich also stets die Überprüfung der aktuell geltenden Vorgaben. Diese finden sich zum Beispiel in der interaktiven SZ-Überblickskarte zu Reiseregeln in Europa.

© SZ/mit Material von dpa und Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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