Pandemie:Mehrere Länder verschieben Lockerungen

Am Wochenende sollen fast alle Corona-Auflagen fallen. Unter anderem Berlin, Brandenburg und Bayern folgen später.

Von Angelika Slavik, Berlin

Vor dem Hintergrund stark steigender Infektionszahlen rücken einige Bundesländer von den geplanten Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab. Das Infektionsschutzgesetz, das die Ampelkoalition in dieser Woche im Bundestag beschließen will, sieht eigentlich vor, dass nahezu alle Corona-Maßnahmen vom 20. März an entfallen, also etwa auch die Maskenpflicht in Innenräumen. Diesen Schritt wollen nun etwa Berlin, Brandenburg und Bayern nicht vollziehen - zumindest nicht am kommenden Wochenende.

Ursprünglich hatten sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) darauf verständigt, dass künftig nur noch besonders sensible Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheime besonders geschützt werden sollten. Außerdem sollte die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen aufrechterhalten bleiben. Darüber hinaus sollten die Landesparlamente die Möglichkeit haben, einzelne Regionen oder auch das ganze Bundesland als "Hotspots" einzustufen - mit diesem Status wären dann auch wieder eine erweiterte Maskenpflicht, Abstandsgebote, Hygiene- und Zugangsvorgaben möglich.

Allerdings verbreitet sich das Coronavirus derzeit im ganzen Bundesgebiet mit großer Geschwindigkeit. Am Dienstag meldete das Robert-Koch-Institut (RKI) eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1585,4, binnen 24 Stunden wurden 198 888 Neuinfektionen registriert. In Berlin verständigte sich der Senat deshalb darauf, die bisher geltenden Corona-Maßnahmen bis zum 31. März beizubehalten. Danach solle es wenige Basis-Schutzmaßnahmen geben, wie die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, in Krankenhäusern und Altenheimen, kündigte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) an. Das Testen in der Schule solle auch nach dem 1. April fortgeführt werden. Man werde zunächst abwarten, was in dieser Woche im Bundestag beschlossen werde und dann in einer Sondersitzung des Senats am Samstag entsprechende Schritte setzen.

Ähnlich will Brandenburg vorgehen: Man werde die Übergangsfrist nutzen, die das Infektionsschutzgesetz den Ländern einräumt, und die aktuell geltenden Maßnahmen bis zum 2. April verlängern, sagte ein Sprecher der Landesregierung.

In Bayern bleiben bis zum 2. April die bisherigen 2-G- und 3-G-Zugangsregeln sowie die Maskenpflicht im Handel und in den Schulen erhalten - mit einer Ausnahme: In Grund- und Förderschulen fällt die Maskenpflicht am kommenden Montag, eine Woche später auch in den fünften und sechsten Klassen. Das beschloss das Landeskabinett am Dienstag. Das Vorgehen nach dem 2. April sei offen und werde rechtzeitig vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung entschieden, hieß es aus der Staatskanzlei. "Stand heute" müsse eine Hotspot-Regelung für jeden Landkreis einzeln getroffen werden. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kritisierte das Vorgehen der Ampelkoalition scharf: Der schrittweise Ausstieg aus den Beschränkungen sei zwar richtig, aber "überstürzt, Hals über Kopf und über Nacht" - das sei der falsche Weg.

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