Bundesgerichtshof:Hotel-Klage abgewiesen

Der Staat muss für Einnahmeausfälle von Hotels und Gaststätten wegen flächendeckender Betriebsschließungen während der Corona-Pandemie keine Entschädigungen zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschieden und die Klage eines Hotel- und Gastronomiebetreibers aus Brandenburg abgewiesen. (AZ: III ZR 79/21). Bei coronabedingten flächendeckenden Betriebsschließungen bestehe weder ein Schadenersatz- noch Entschädigungsanspruch, argumentierte das Gericht. Es sei auch nicht Aufgabe der Gerichte, im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung "massenhaft und großvolumige Entschädigungen" zuzuerkennen. Hilfeleistungen für von einer Pandemie betroffene Wirtschaftsbereiche seien keine Aufgabe der Staatshaftung.

© SZ vom 18.03.2022 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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