Pandemie-Politik:Bayern will bei strengeren Corona-Regeln bleiben

Lesezeit: 3 min

Die FFP2-Maske wird in Bayern im Nahverkehr auch nach dem 2. April noch getragen werden müssen. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

Während die Opposition im Landtag die Staatsregierung drängt, Hotspot-Kriterien festzulegen, poltert die CSU in Richtung Berlin. Einzelhandel und Gastronomie könnten indes eigene Vorschriften aufstellen.

Von Andreas Glas und Johann Osel, München

Angesichts hoher Infektionszahlen stemmt sich die Staatsregierung gegen das Ende der meisten Corona-Einschränkungen in Bayern. Am Dienstag brachte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) die Möglichkeit ins Spiel, die Übergangsfrist zu verlängern, in der die Bundesländer die derzeit geltenden Maßnahmen in Kraft lassen können. Laut Bundesinfektionsschutzgesetz gilt diese Frist bis zum 2. April, danach fallen auch im Freistaat alle Corona-Regeln. Insbesondere bei der Maskenpflicht, die in Schulen, Geschäften und in der Gastronomie ausläuft, möchte Bayern bei strengeren Regeln bleiben. Er könne nur "in Richtung Bund appellieren, dass man dort noch mal nachschärft" oder bei der Übergangsfrist "nachzieht", sagte Holetschek.

Derweil sieht die Opposition die Staatsregierung selbst in der Pflicht. "Es reicht nicht, über Berlin zu lamentieren und dabei die möglichen Instrumente nicht anzuwenden, die Bayern weiter in der Hand hat", sagte Ruth Waldmann, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. Der Hintergrund: Das Bundesgesetz gibt den Länderparlamenten die Möglichkeit, einzelne Städte oder Landkreise als Corona-Hotspots zu definieren und dort auch künftig strengere Schutzmaßnahmen zu verhängen.

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Die Schwelle, wann eine Region als Hotspot gilt, sollen die Länder ebenfalls selbst festlegen. "Es ist mir klar, dass es der bayerischen Staatsregierung lästig ist, künftige Maßnahmen zum Infektionsschutz dem Landtag vorzulegen. Aber in Bayern liegt nun die Verantwortung", sagte Waldmann. Minister Holetschek empfahl sie, "das Jammern und das Holzen gegen Berlin einzustellen und das neue Infektionsschutzgesetz in Bayern umzusetzen".

Dem Vernehmen nach prüft die Staatsregierung bereits ihre Optionen, die ihr nach der Vorgabe vom Bund noch bleiben. Auf Nachfrage lässt der Gesundheitsminister allerdings offen, welche Hotspot-Kriterien er sich vorstellen kann. Ob sich Bayern als komplettes Bundesland zum Hotspot erklären könnte, hält Holetschek für rechtlich "strittig".

Ob er Bayern zum flächendeckenden Hotspot machen würde, falls er könnte? Auch in dieser Frage will sich der Minister nicht festlegen. Er wiederholt stattdessen seine Forderung nach bundeseinheitlichen Parametern. Ermüdend, dieses "Fingerzeigen auf die Bundesregierung", findet Katharina Schulze, Fraktionschefin der Grünen. Die Staatsregierung müsse "endlich die Punkte anpacken, die sie selbst regeln" könne und müsse. Hierzu gehöre "eine verbindliche Hotspot-Regelung für Bayern".

Gaststättenverband gibt keine Empfehlung ab

Während die Politik noch streitet, stehen Geschäfte und Gaststätten vor der Frage, ob sie bei einem Wegfall der Corona-Maßnahmen nach dem 2. April womöglich eigene Regeln aufstellen. Über das Hausrecht wäre es tatsächlich möglich, weiterhin Zugang nur unter Regeln wie Maskenpflicht oder einem 3-G-Nachweis gewähren. Darüber hat man kürzlich schon im großen Vorstand des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga diskutiert.

"Wenn das jemand machen will, spricht nichts dagegen", sagt Dehoga-Landesgeschäftsführer Thomas Geppert. Es bleibe aber jedem selbst überlassen, der Verband werde keine Empfehlung abgeben. Zu vermehrten Nachfragen beim Dehoga lässt sich bis dato noch nichts sagen, in den nächsten Wochen werde sich das womöglich herausstellen. Geppert geht davon aus, dass "in der Breite" die Mitglieder die Regeln fallen lassen, wenn dies die offizielle Beschlusslage der Politik wird.

Auch im Einzelhandel stellt sich diese Frage. Der Handelsverband Bayern (HBE) bereitet für Geschäfte derweil Plakate in zwei Versionen vor. Für diejenigen, die ihr Hausrecht in Anspruch nehmen und weiterhin eine Maske vorschreiben, oder die ihre Kundschaft zumindest bitten wollen, freiwillig eine aufzusetzen. Ersteres, glaubt HBE-Sprecher Bernd Ohlmann, werde die "Ausnahme" sein.

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Die zweite Version dürfte dagegen Nachfrage finden. Zutrittsbeschränkungen für nicht geimpfte oder genesene Menschen gibt es im Handel schon länger nicht mehr, nach dem 2. April ginge es also nur noch um die Mund-Nasen-Bedeckung. Rückmeldungen zeigten, dass nach dem 2. April sicher nicht alle Kunden "Hurra schreien würden und die Maske gerne herunterreißen". Dies gelte übrigens auch für viele Mitarbeiter; zu erwähnen seien hier auch beachtliche Krankenstände durch die Omikron-Welle. Andererseits habe sich schon die Einführung der Maske im Handel als negativ für die Frequenz erwiesen.

Eine dritte Option könnte laut Ohlmann sein, dass gar nichts aufgehängt werde an der Eingangstür - dann aber doch Leute eine Maske tragen und eine Art Gruppendynamik entstehe; zumindest solange die Inzidenz hoch sei. Ohlmann formuliert es so: "Die Maske ist beliebt wie eine Wurzelbehandlung, aber wird von vielen als eine gewisse Notwendigkeit angesehen."

Am Dienstag waren bayernweit 5232 Betten von Patientinnen und Patienten mit Corona-Infektion belegt. Die Intensivstationen zählten 540 Corona-Fälle. Beide Werte lagen nur leicht über denen der Vorwoche, dennoch warnte Holetschek: "Die Normalstationen laufen relativ schnell voll." Zudem falle immer mehr Pflegepersonal aus, das selbst mit Corona infiziert sei.

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