Terrorismus:Bewährungsstrafe für geplanten Anschlag auf Synagoge

Überwachungskameras hängen an der Synagoge in Hagen. Wegen eines geplanten Anschlages auf die Einrichtung wurde der angeklagte 17-Jährige nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. (Foto: Markus Klümper/dpa)

Der 17-jährige Angeklagte räumt ein, einen Anschlag in Hagen geplant zu haben. Konkrete Schritte dazu hatte er bei seiner Festnahme aber noch nicht unternommen, stellt das Gericht fest.

Wegen eines geplanten Bombenanschlags auf die Hagener Synagoge ist ein 17-Jähriger vom Landgericht Hagen zu einem Jahr und neun Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte soll in dem nicht-öffentlichen Prozess eingeräumt haben, dass er vorhatte, eine selbst gebastelte Bombe an der Synagoge zu zünden.

Konkrete Schritte hatte er bei seiner Festnahme aber noch nicht unternommen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Er habe unter anderem noch keinen Sprengstoff oder andere Materialien für die Herstellung von Bomben gekauft gehabt. Laut Gericht sagte der 17-Jährige aus, er habe für den Fall bereit sein wollen, dass Kabul bombardiert worden wäre oder westliche Alliierte in Afghanistan Zivilisten getötet hätten.

Terror
:Rund 60 deutsche Dschihadisten in Nordsyrien und im Irak in Haft

Die islamistischen Terroristen mit deutschem Pass waren aus Deutschland in Richtung Syrien und Irak ausgereist. Laut Bundesregierung gehören sie dem IS oder anderen terroristischen Organisationen an.

Angeklagter muss in stationäre Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe

In den Tagen vor seiner Festnahme im September 2021 soll der Angeklagte in einem Kurznachrichten-Chat Kontakt mit einer Person namens "Abu Harb" aufgenommen haben. Dieser Mann soll ihm detaillierte Anweisungen zum Bau von Sprengsätzen vermittelt haben.

Die Richter verurteilten den Jugendlichen wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Vollstreckung der Jugendstrafe sei nicht erforderlich, weil die "notwendige erzieherische Einwirkung" auf den 17-Jährigen auch anderweitig erreicht werden könne, führte das Gericht aus. Der Angeklagte muss die kommenden drei Jahre in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe außerhalb Hagens wohnen.

© SZ/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusMeinungMedien
:Die gefährliche Leichtfertigkeit im Umgang mit Judenhass

Derzeit häufen sich Veröffentlichungen, in denen das Thema Antisemitismus beliebig für eigene politische Zwecke benutzt wird. Das ist verstörend und zeigt: Die Marktschreier in den sozialen Netzwerken haben das Gespür für jedes historische Maß verloren.

Kommentar von Meredith Haaf

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: